Frage an Matthias Bartke von Paul L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Dr. Bartke,
stimmt es, dass das Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe auch bekannt als Angehörigen-Entlastungsgesetz am 27. 09.2019 in die erste Lesung ins Plenum eingebracht werden soll und das vor einer zweiten Lesung eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen erfolgen wird?
Wer sind diese sog. Sachverständigen?
Welchen Einfluss haben diese Sachverständigen?
Werden nach der Anhörung der Sachverständigen noch Änderungen am Gesetz vorgenommen?
Werden die Stellungnahmen die dem BMAS übersandt wurden und überwiegend positiv waren dabei nochmals einbezogen?
Die Zeit drängt ein wenig und das Gesetz ist auch leider ein zustimmungspflichtiges Gesetz welches noch durch den BR muss.
Daher würde ich gerne wissen, ob das Ziel des Gesetzes was ja ein Inkrafttreten zum 01.01.2020 vorsieht erreicht wird?
Was ist, wenn der Bundesrat nicht zustimmen sollte und das Gesetz in den Vermittlungsausschuss muss? Würde es noch immer zum 01.01.2020 Inkrafttreten können?
Kann im Vorfeld (vor der zweiten und dritten Lesung) schon eine Stellungnahme des BR eingeholt werden?
Wird es bei der Abstimmung im BT und BR einen parteiübergreifenden Fraktionszwang (in der SPD und der GroKo) geben?
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Beste Grüße
P. L.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz.
Im Herbst werden wir den Entwurf im Parlament intensiv beraten. Sie können die Debatte im Parlamentsfernsehen oder im Live-Stream verfolgen. Als Termin für die erste Lesung ist bisher Ende September vorgesehen. Die finale, zwischen den Fraktionen noch zu vereinbarende Tagesordnung wird immer zu Beginn der Sitzungswoche veröffentlicht. Sie können sie unter https://www.bundestag.de/tagesordnung abrufen. Der Bundesrat hatte nach dem Gesetzentwurf des Kabinetts bereits Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Der Gesetzentwurf wird dann gemeinsam mit der Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenäußerung der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht.
Die Sachverständigen werden von den Fraktionen eingeladen. Diese werden erst festgelegt, wenn die Fraktionen die Anhörung beschließen. Dies wird beim Angehörigenentlastungsgesetz sicherlich geschehen. Die öffentliche Anhörung dient dazu, Stimmen der Verbände und der Zivilgesellschaft im parlamentarischen Raum hörbar zu machen und die Meinungsbildung der Abgeordneten zu unterstützen. Sie finden den Termin der öffentlichen Anhörung, wenn er festgelegt wurde, unter https://www.bundestag.de/arbeit . Außerdem werden dort alle Stellungnahmen und im Nachgang das Wortprotokoll der Anhörung veröffentlicht.
Sehr geehrter Herr L., ich kann dem parlamentarischen Verfahren nicht vorgreifen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich nach wie vor zuversichtlich bin, dass das Angehörigenentlastungsgesetz zum 1.1.2020 gilt.
Freundliche Grüße
Matthias Bartke