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Frage von Karl S. •

Frage an Matthias Bartke von Karl S. bezüglich Soziale Sicherung

Lieber Dr. Bartke,

endlich hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetzt vorgelegt und beschlossen.
Ich weiß nicht, ob Sie sich vorstellen können, welche Last von den zahlenden Kindern fällt, wenn das Gesetz tatsächlich zum 01.01.2020 in Kraft tritt.

Schön zu sehen ist auch, die positive Berichterstattung und die breite zu Stimmung.

Das der Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag vor den Millionen, die den Kommunen zusätzlich aufgebürdet werden, warnt, war ja zu erwarten.

Beide sehen ja scheinbar nicht, dass es beim Entwurf um Würde, Lebensqualität und Zufriedenheit – für die zu pflegenden Eltern und die pflegenden Angehörigen geht. Ebenso wenig eine psychische, emotionale und vor allem auch erhebliche finanzielle Belastungen der Angehörigen damit genommen werden soll.

Gerade deswegen verfolge ich diese Debatte noch mit Skepsis, da ja der Bundesrat noch zustimmen muss.

Deswegen würde ich gerne wissen, wie Sie die Zustimmung des Bundesrates einschätzen?
Geht das Gesetz direkt durch oder muss mit einer Ablehnung bzw. dem Vermittlungsausschuss gerechnet werden?
Würde das Gesetz, wenn es in den Vermittlungsausschuss geht zum 01.01.2020 in Kraft treten?
Welchen Einfluss könnten die oben genannten Verbände haben?
Was ist mit den Kosten? Die Kommunen machen hier gewaltig Stunk. Welche Möglichkeiten für einen Kompromiss würden Sie im Vermittlungsausschuss sehen? Es soll ja schließlich nicht der Bundeshaushalt belastet werden.

Wann werden die Lesungen zu dem Gesetz im Bundestag erfolgen? Hier herrscht gerade wegen der instabilen GroKo große Sorge, dass es zeitlich nicht vor Dezember durch die Parlamente geht.

Welche Auswirkungen auf das Gesetz haben die Wahlen in Sachsen und Brandenburg? Gerade auch, weil es jetzt nach einen Beteiligung der Grünen aussieht. 

Wie stehen generell die SPD (mit)regierten Bundesländer zum Gesetzesvorhaben?

Ich bedanke mich für die Beantwortung im voraus.

Mit freundlichen Grüßen 
K. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. Ich kann nur noch einmal betonen: Das Scheitern des Gesetzes aufgrund der Finanzierung halte ich für unwahrscheinlich. Der SPD im Bund und in den Ländern ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir Bürgerinnen und Bürger mit dem Angehörigenentlastungsgesetz die dringend benötigte finanzielle Entlastung bei der Heranziehung zum Pflegeunterhalt ihrer Eltern ermöglichen.

Für die Kosten müssen zwar zunächst die Kommunen aufkommen, die für die Sozialhilfe zuständig sind. Beziffert werden die Kosten auf 300 Millionen Euro jährlich. Dem stehen aber derzeit nicht bezifferbare Einkommensteuermehreinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden gegenüberständen, weil durch die neue Regelung weniger Angehörige steuerliche Vorteile in ihrer Steuererklärung geltend machen könnten. Dennoch ist es kein Geheimnis, dass die Länder nicht begeistert von dem Gesetz sind, da es sie unterm Strich Geld kosten wird. Ich halte es für möglich, dass der Bundesrat daher den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Ich bin aber zuversichtlich, dass es am Ende eine Einigung geben wird, da der Druck sehr hoch ist und es hier um eine Umsetzung des Koalitionsvertrages geht.

Es gibt bei dieser Frage auf Länderebene kaum Unterschiede zwischen SPD- und CDU-regierten Länder. Die finanziellen Interessen aller Länder sind am Ende doch ziemlich ähnlich.

Im Herbst werden wir den Entwurf im Parlament intensiv beraten. Sie können die Debatte im Parlamentsfernsehen oder im Live-Stream verfolgen. Die erste Lesung ist bisher Ende September vorgesehen. Die finale, zwischen den Fraktionen erst noch zu vereinbarende Tagesordnung wird immer zu Beginn der Sitzungswoche veröffentlicht. Sie können sie unter https://www.bundestag.de/tagesordnung abrufen.

Die Anliegen der Verbände werden wir bei einer eventuellen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales anhören und beraten. Sie finden den Termin, wenn er festgelegt wurde, unter https://www.bundestag.de/arbeit .

Ich bin nach wie vor zuversichtlich, dass das Angehörigenentlastungsgesetz zum 1.1.2020 gilt.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke