Portrait von Matthias Bartke
Antwort von Matthias Bartke
SPD
• 20.03.2020

Richtig ist, dass grundsätzlich all diejenigen Finanztransaktionsteuer zahlen müssen, die Aktien von börsennotierten Unternehmen mit einem Sitz im Inland erwerben. Die Behauptung, dass die Steuer in erster Linie einkommensschwache Kleinanleger trifft, ist falsch.

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SPD
• 20.03.2020

(...) Das Bonner Landgericht hat diese Woche entschieden, dass die Mehrfacherstattung von Steuern eine Straftat darstellt. Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich. Denn Sie haben natürlich Recht: Die Cum-Ex-Geschäfte sind Betrügereien der schlimmsten Art und die hinterzogenen Steuern hätte man andernfalls für viele notwendige Dinge verwenden können. (...)

Auch ich setze mich für eine rückhaltlose Aufklärung dieses Steuerbetrugs. Für die Aufklärung und rechtliche Verfolgung von illegalen Cum Ex-Geschäften sind jedoch die Staatsanwaltschaften und Gerichte verantwortlich. (...)

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