Frage an Matthias Bartke von Alexander H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,
mir ist bekannt, dass Sie weder mein Wahlkreisabgeordneter noch Gesundheitspolitiker sind. Meine Fragen zum Masernschutzgesetz betreffen den verfassungsrechtlichen Aspekt des Gesetzes, die Wichtigkeit von Impfungen klammer ich aus. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Entscheidungen auf Grundlage der Verfassung treffen, deswegen richte ich meine Fragen an Sie als Dr. der Juristerei und ehemaligen Justiziar Ihrer Fraktion.
Im Masernschutzgesetz schreibt das BMG: „Ziel der Masernelimination kann ebenfalls nur mit einer ausreichenden Bevölkerungsimmunität von 95 Prozent erreicht werden.“ Daraus schließe ich, dass nach Ansicht des BMG die Quote bei der Masernimpfung unter 95% liegt, sonst bräuchte es keinen Impfzwang. Laut RKI, immerhin eine zentrale Behörde der Bundesregierung, sind aber über 97% gegen Masern geimpft. Frage 1. Wie hoch ist nun die Quote bei der Masernimpfung?
A: unter 95% (BMG)
B: über 97% (RKI)
Bitte nennen Sie mir entsprechende Quellen.
Wenn die Zahlen vom RKI richtig sein sollten, dann ist das Ziel des Gesetzes bereits erreicht und ein Impfzwang nicht erforderlich. Denn die BürgerInnen erfüllen ganz freiwillig das Ziel des Gesetzes. Damit ist der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben, der jedem Gesetz zugrunde liegen muss. Lassen Sie mich meine Argumentation mit einem anderen Beispiel verdeutlichen: Sie brachten ja das Mindestlohngesetz in den Bundestag ein. Hätte jeder seinen MitarbeiterInnen freiwillig einen Stundenlohn von 9 € bezahlt, dann hätte kein Mindestlohn von 8,50 € per Gesetz festgelegt werden müssen. Aber Sie wissen besser als ich, dass eben nicht alle ihren MitarbeiterInnen 9 € bezahlt haben, deshalb ist das Mindestlohngesetz auch verfassungsmäßig. Zurück zum Masernschutzgesetz: Wenn Sie Ihre Antwort zu meiner ersten Frage zugrunde legen, ist dann Ihrer Meinung nach das Masernschutzgesetz mit der Verfassung vereinbar? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
Herzlichen Dank
A. H.
Sehr geehrter Herr H.,
beide Zahlen sind richtig.
Die Zahl des RKI (97,1 %) bezieht sich auf die Quote für die erste Masernimpfung, die aber für einen umfassenden Masernschutz nicht ausreicht.
Weniger als 95 % beträgt dagegen der Anteil derjenigen, die über die notwendige zweite Masernimpfung verfügen.
Eine Masern-Impfflicht ist daher notwendig und auch verhältnismäßig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Bartke