Frage an Martina Kaesbach von Dorit W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Kaesbach!
Mit viel Power und Engagement habe ich als alleinerziehende Mutter meine Tochter durch das 12-jährige Gymnasium gebracht. Viele gesellschaftliche Werte und Neigungen mussten von mir privat initiert und auch finanziell geleistet werden, um eine gute und interessierte Basis für das Leben meines Kindes zu gestalten. Schule macht viel und doch nicht alles. Extras kosten in der Schule auch "extra". Nun steht das Studium an, wieder wird wenig Einkommen für mich übrig bleiben, da Studiengebühren, Bücher, Semesterbeiträge und Unterhalt geleistet werden müssen.
Wie steht die FDP in Hamburg zu den Studiengebühren?
Ist es richtig, so las ich den Medien, dass die Studiengebühren gar nicht in der Uni angekommen sind und die Ausbildung darunter leidet?
Gibt es noch "Lichtblicke" der Steuererleichtung für alleinstehende Mütter im Berufsleben? 1 % Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 2 ist doch lächerlich...
Über Antworten freue ich mich!
Sehr geehrte Frau Wissel,
ich freue mich, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden. Erst einmal möchte ich Ihnen meine Wertschätzung für Ihr großes Engagement als Alleinerziehende aussprechen. In der Tat - einfach ist das Erziehen und Großmachen der Kinder nicht. Aber als Alleinerziehende ist dies noch eine besondere Leistung!
Die FDP Hamburg befürwortet die Erhebung von Studiengebühren, weil sie für mehr Wettbewerb an den Hochschulen sorgt und Leistungsanreize schafft. Die Höhe der Studiengebühren darf jede Hochschule selbst festlegen. Sie sollte aber 500 Euro nicht überschreiten. Wichtig ist, dass die Beträge dann direkt und zweckbezogen zur Verbesserung von Studienbedingungen und Lehre zur Verfügung stehen. Die staatliche Finanzierung darf dadurch nicht reduziert werden.
In Hamburg wurde mit dem neuen Gebührenrecht zum Wintersemester 2008/09 das sogenannte Stundungsmodell eingeführt. Studierende können wählen zwischen dem Angebot der Gebührenstundung und einer Sofortzahlung der Gebühr. Die Stundung wird im Regelfall für die Dauer der Regelstudienzeit des Studiengangs, den die Studierenden belegen, zuzüglich zwei weiterer Semester gewährt. Die FDP propagiert Finanzierungsmodelle, die für soziale Verträglichkeit sorgen, und die Studenten die Finanzierung ihres Studiums überhaupt ermöglichen. Denn eins ist klar - die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen hat die Zeit- und Einkommenssituation von Studierenden während des Studiums meist negativ verändert.
Die Regeln für die Verwendung der Studiengebühren müssen klar, das Verfahren dazu transparent sein. Den Studierenden ist dabei, wie an der Universität Hamburg auf zentraler Ebene bereits praktiziert, ein Veto-Recht einzuräumen. Studierende sind an der Entscheidung über die Mittelverwendung angemessen zu beteiligen.
In den Medien war in den letzten Jahren in der Tat immer mal wieder infrage gestellt worden, dass die eingenommenen Mittel nicht in die Ausstattung der Unis fließen, und damit den Studenten zugutekommen. Inwiefern diese Meldungen der Wahrheit entsprechen, ist für uns nicht verifizierbar. Die FDP-Fraktion kann aber im Fall des Einzugs in die Bürgerschaft die Verwendung zukünftig kontrollieren.
Zur Frage der Steuererleichterung: Die FDP hat auf ihrem Bundesparteitag 2010 in Köln beschlossen, die Steuerzahler spätestens ab 2012 um 16 Milliarden Euro entlasten. Vor allem die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen, die heute besonders stark mit Steuern und Abgaben belastet sind, würden von der Entlastung profitieren.
Sehr geehrte Frau Wissel, Sie sprachen den kaum vorhandenen Unterschied für Alleinstehende zwischen der Steuerklasse 1 und 2 an. Ich kann Ihnen nur beipflichten. Umso wichtiger ist es, dass die CDU sich auf die Bestrebungen der FDP in Richtung Steuerentlastung und -vereinfachung für den sogenannten Einkommens- Mittelstandsbauch bald einläßt.
Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruss,
Martina Kaesbach