
(...) Das bedeutet, dass die Kernenergie so lange als Energieversorgungsform eingesetzt werden soll, bis sie durch erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann. (...) Wie bereits zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung immer bestätigt wurde, erhalten die Betreiber von Kernkraftwerken keinerlei Subventionen. (...) Hierzu soll der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter gefördert werden, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie der unbegrenzte Einspeisevorrang erhalten und zeitglich die Förderung der Einspeisung gefördert werden. (...)