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Martin Zeil
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Frage von Ramona G. •

Frage an Martin Zeil von Ramona G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Zeil,

wie stehen Sie zum Willen der Bevölkerung gegen die Atomkraft ? Ist Ihrerseits eine Vollkostenrechnung über die wahren Kosten der Atomenergie bereits einmal angestellt worden, die Lager- Entsorgungs-, Endlager und Forschungskosten enthält, die bislang vom Steuerzahler getragen werden ? In welcher Weise bereiten Sie den Atomausstieg wirtschaftlich vor ?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Gruber,

im Namen von Herrn Staatsminister Martin Zeil danke ich Ihnen für Ihre Nachricht vom 23. Mai, die Sie über die Plattform abgeordnetenwatch.de abgeschickt hatten.

Zu Ihrer ersten Frage:
Die Regierungspartner CDU/CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag die Kernenergie als so genannte Brückentechnologie definiert. Das bedeutet, dass die Kernenergie so lange als Energieversorgungsform eingesetzt werden soll, bis sie durch erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann. "Sonst", so der Wortlaut des Koalitionsvertrages, "werden wir unsere Klimaziele, erträgliche Energiepreise und weniger Abhängigkeit vom Ausland nicht erreichen". Die Koalitionsparteien haben sich darauf geeinigt, die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke unter Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards zu verlängern.

Zu Ihrer zweiten Frage:
Wie bereits zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung immer bestätigt wurde, erhalten die Betreiber von Kernkraftwerken keinerlei Subventionen. Staatliche Mittel wurden nur im Bereich der Entwicklung und Energieforschung eingesetzt (ca. 18 Mrd. Euro). Der Rückbau stillgelegter Kraftwerke und die Entsorgung der Abfälle werden durch die Betreiber finanziert. Die Mittel dafür sind durch Rückstellungen der Energieversorger angesammelt worden (ca. 35 Mrd. Euro) und im Strompreis bereits enthalten. Die Steuerfreiheit von Rückstellungen gilt für alle Unternehmen und ist kein Privileg der Atombranche. Die Rückstellungen für die spätere Stilllegung von Kernkraftwerken sind zwingende Folge des Atomgesetzes.

Der Bund muss gem. § 9a Abs. 3 AtG (Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)) Endlager bereitstellen. Die Energieversorgungsunternehmen werden für den "notwendigen Aufwand" zur Finanzierung der Endlagersuche und dem Bau gem. § 21 b AtG i.V.m. EndlagerVlV (Endlagervorausleistungsversorgung) herangezogen. Auch der Bund ist grundsätzlich vorausleistungspflichtig, weil er radioaktive Abfälle insbesondere aus der Forschung beseitigen muss.

Im Bundeshaushalt (Stand: Regierungsentwurf 2010!) sind für das Projekt Gorleben 20,9 Mio. € angesetzt. Auf den reinen Offenhaltungsbetrieb entfallen 20,7 Mio. €. Dabei handelt es sich nur um durchlaufende Posten, denn sie sind entsprechend des sog. Atomkonsenses „notwendiger Aufwand“ im Sinne der auf § 21 b des Atomgesetzes basierenden Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV) und damit refinanzierbar.

Die EndlagerVlV finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de/endlagervlv/

Zu Ihrer dritten Frage:

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Technologieführerschaft bei den erneuerbaren Energien zu übernehmen, um die Kernenergie als vorherrschende Energieform abzulösen. Hierzu soll der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter gefördert werden, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie der unbegrenzte Einspeisevorrang erhalten und zeitglich die Förderung der Einspeisung gefördert werden. Ziel der Bundesregierung ist, die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich markt- und speicherfähig zu machen. Gleichzeitig bekennt sich die Bundesregierung zur Solarenergie als wichtige Zukunftstechnologie am Standort Deutschland.

Ich hoffe, Ihr Anliegen mit diesen Ausführungen beantwortet zu haben.

Freundliche Grüße

Stefan Remhof