Frage an Martin Zeil von Valentin G. bezüglich Finanzen
Grüß Sie Herr Martin Zeil und Herr Stefan Remhof,
schade, dass Sie auf meine Frage vom 26.03.2010 hier auf Abgeordnetenwatch bisher nicht geantwortet haben. Ihre Koalitionspartner Angela Merkel und Horst Seehofer sind endlich zu der Einsicht gekommen, wir müssen sparen. Auch der bay. Beamtenbund hat die Zeichen der Zeit erkannt:
„Wir steuern auf Zeiten leerer Haushaltskassen zu, aber wenn wir hier sparen, waren die Arbeiten umsonst“, warnt der BBB-Chef.
Zu lesen unter:
http://www.bayerischer-beamtenbund.de/presse/arbeitstagung-der-bbb-kreisausschuesse-2010/
Finden sie es z.B. unter Berücksichtigung der Finanzkrise für solidarisch, dass seit dem Jahre 2007 die Pensionsanpassungen in Bayern gegenüber den Rentenanpassung sehr üppig ausgefallen sind. Siehe dazu meine Anfrage hier vom 26.03.2010.
Ganz aktuell!
Im Jahre 2010 ist für die Rentner wiedermal eine Nullrunde angesagt. Dagegen werden die Bezüge und Pensionen in drei Schritten um insgesamt 2,1 Prozent erhöht. Rückwirkend zum 1. Januar 2010 erhalten die Beamten und Pensionäre 1,2 Prozent mehr, zum 1. Januar 2011 weitere 0,6 Prozent und am 1. August 2011 nochmals 0,3 Prozent.
Veröffentlicht unter:
( http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/3155_4274.php )
Auf Seite 186 "Das Neue Dienstrecht in Bayern" wird verankert, die Pensionserhöhungen sind an die Gehaltserhöhungen der aktiven Beamten gekoppelt.
Kann Ihre Partei diesem Dienstrecht zustimmen angesichts der Finanzkrise?
Valentin Gerber
Sehr geehrter Herr Gerber,
im Namen von Herrn Staatsminister Martin Zeil danke ich Ihnen für Ihre Anfrage vom 16. Mai, die Sie über abgeordnetenwatch.de gestellt hatten.
Selbstverständlich ist die Lebensleistung der Rentner sicherlich nicht geringer einzustufen, als die der Pensionsberechtigten. Allerdings kann auch nicht von einer generellen Besserstellung der Versorgungsempfänger gesprochen werden.
So darf Folgendes nicht übersehen werden:
Um die Finanzierung der Versorgungslasten angesichts der demografischen Entwicklung langfristig sicherstellen zu können, senkte der Gesetzgeber mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 das Besoldungs- und Versorgungsniveau um 3 % im Gleichklang mit der geplanten Rentenreform ab. Im Gegensatz zur Absenkung des Versorgungsniveaus wurde die Rentenreform in der nächsten Legislaturperiode ausgesetzt.
Die Absenkung erfolgt in gleichmäßigen Schritten von 0,2 Prozentpunkten, um die der Anpassungssatz bei Bezügeerhöhungen vermindert wird. Die darauf entfallenden Einsparungen werden einem Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ zugeführt, das zweckgebunden ausschließlich für die Finanzierung der Versorgungslasten ab dem Jahre 2018 verwendet werden darf.
Zwischenzeitlich erfolgte mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 eine nochmalige Absenkung des Versorgungsniveaus um 4,33 %, um die Rentenreform inhaltsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.
So werden die Versorgungsbezüge bei den nächsten acht auf den 31. Dezember 2002 folgenden Bezügeanpassungen um jeweils rund 0,54 % abgesenkt. Die vorstehende Verminderung der Bezügeanpassungen um 0,2 Prozentpunkte wird während dieser Zeit ausgesetzt. Die Hälfte der Einsparungen wird wiederum dem Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ zugeführt.
Die Versorgungsbezüge wurden somit stärker abgesenkt als die Renten. Will man daher überhaupt von einer Vergleichbarkeit von Pensionen und Renten ausgehen, so sollte hinzugefügt werden, dass in den letzten Jahren die Beamten im Bereich der Versorgung ebenfalls erhebliche Einschnitte haben.
Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich Ihre Zahlen, sie Sie unter der Überschrift "Ganz aktuell!" aufgeführt hatten, auf Bundesbeamte beziehen. Hierfür ist weder Herr Staatsminister Zeil noch die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag verantwortlich!
Ich hoffe, Ihre Anfrage mit diesen Ausführungen beantwortet zu haben!
Freundliche Grüße
Stefan Remhof