(...) Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist ein derartiges Vorhaben nicht verankert. Möglichen Bestrebungen von Bausparkassenseite über eine nachträgliche gesetzliche Ermächtigung zur Kündigung von Bausparverträgen hat das Bundesfinanzministerium eine Absage erteilt und mitgeteilt, dass neue gesetzliche Kündigungsklauseln nicht zur Diskussion stehen. Ich begrüße das. (...)
(...) Die Bank ist abgesehen davon gemäß § 33 ErbStG in Verbindung mit dem § 5 ErbStDV verpflichtet, bei Tod eines Kunden dem für die Veranlagung der Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt Meldung über die bei ihr geführten Nachlasswerte des Erblassers zu machen. Die Erbfallmeldung hat innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todesfalles zu erfolgen. (...)
Sehr geehrter Herr Deubel,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das meiner Vita gegenüber entgegen gebrachte Interesse. Ihre Einschätzung ist in diesem Punkt nicht in Gänze zutreffend, sondern verhält sich wie folgt:
Sehr geehrter Herr Petry,
Die Antwort wurde persönlich an Frau Lode verschickt.