Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Martin Rabanus
SPD
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Frage von Jonas D. •

Frage an Martin Rabanus von Jonas D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Rabanus,

auf den Seiten des Deutschen Bundestags werden Sie als Regierungsdirektor geführt.

Bei einem Regierungsdirektor handelt es sich nach meinem Kenntnisstand um einen Beamten im höheren Verwaltungsdienst. Ihrem Lebenslauf lässt sich allerdings nicht entnehmen, dass Sie vor Ihrem Einzug in den Deutschen Bundestag in einem Beamtenverhältnis tätig waren. Ihrer beruflichen Vita zur Folge waren Sie bis zu Ihrer Wahl in den Bundestag für die hessische SPD-Landtagsfraktion tätig. Da es sich hierbei um keine öffentliche Institution im Sinne eines Ministeriums, einer Behörde o.ä. handelt und die Laufzeit von Arbeitsverträgen bei Fraktionen (soweit ich informiert bin) meist an die Dauer einer Legislaturperiode gebunden ist, war ich bislang davon ausgegangen, dass Fraktionen ausschließlich Angestellte beschäftigen und nicht befugt sind, Beschäftigte zu Beamten auf Lebenszeit zu ernennen. Ist diese Einschätzung unzutreffend?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Bitte werten Sie meine Nachfrage nicht als Zeichen des Misstrauens und sehen mir meine Neugierde nach.

Mit freundlichen Grüßen,
J. Deubel

Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Deubel,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das meiner Vita gegenüber entgegen gebrachte Interesse. Ihre Einschätzung ist in diesem Punkt nicht in Gänze zutreffend, sondern verhält sich wie folgt:

Es gibt bei der Fraktionen im Hessischen Landtag einen Stellenkegel, der nicht an die Wahlperiode befristet ist. Dies betrifft bzw. betraf in der Vergangenheit immer die Referatsleitungen. Richtig ist, dass die Fraktionen kein Beamtenverhältnis begründen können. Es gibt aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die beim Hessischen Landtag beschäftigt sind und den Fraktionen zur Erfüllung der Dienstgeschäfte gegen Spitzabrechnung der Gehälter (Fraktionen ersetzen dem Landtag die Personalkosten aus den Fraktionsmitteln) zugewiesen werden. Hier steht den Fraktionen die "Zugriffsmöglichkeit" sowohl auf Angestellten, sowie auf Beamtenstellen in begrenztem Umfang zur Verfügung. Und auf solch einer Beamtenstelle war ich bei der Fraktion als "Regierungsdirektor" beschäftigt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rabanus

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