Frage an Martin Rabanus von Beate P. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Rabanus,
aus Medienveröffentlichungen ist bekannt geworden, dass es Überlegungen gibt, das Bausparkassengesetz zu ändern. Hierbei wird auch erwogen, den Bausparkassen nachträglich eine gesetzliche Grundlage zu gewähren, Kündigungen aussprechen zu können.
Wie stehen Sie zu dieser angestrebten Änderung des Bausparkassengesetzes, die nachträglich eine gesetzliche Kündigungsgrundlage schaffen soll, die für den Verbraucher nur nachteilig ist?
Mit freundlichen Grüßen
Beate Pauly-Ohrmann
Sehr geehrte Frau Pauly-Ohrmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist ein derartiges Vorhaben nicht verankert. Möglichen Bestrebungen von Bausparkassenseite über eine nachträgliche gesetzliche Ermächtigung zur Kündigung von Bausparverträgen hat das Bundesfinanzministerium eine Absage erteilt und mitgeteilt, dass neue gesetzliche Kündigungsklauseln nicht zur Diskussion stehen. Ich begrüße das.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus