Frage von Maik M. • 31.08.2024
Antwort von Martin Pätzold CDU • 02.09.2024
Das Ergebnis des Volksentscheids nehme ich sehr ernst, jedoch befindet sich die Umsetzung derzeit noch in der abschließenden Machbarkeitsprüfung des Berliner Senats, da es immer noch erhebliche rechtliche und verfassungsmäßige Unklarheiten gibt, insbesondere bezüglich der Zulässigkeit einer Enteignung nach dem Grundgesetz, die noch abschließend geklärt werden müssen.