(...) An einer öffentlichen "Kriminalisierung" von Computerspielerinnen und Computerspielern kann meiner Ansicht nach niemandem gelegen sein kann. Im Übrigen halte ich den Kampfbegriff „Killerspiel“ nicht für angemessen, wenn es um eine sachliche und inhaltlich präzise Diskussion gehen soll. (...)
(...) Wir wissen, die Bahn als wichtiges Transportmittel ist für viele Menschen unverzichtbarer Teil ihres Lebens, weil sie ihnen Mobilität und somit letztlich gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Wir brauchen die Bahn als ein verlässliches, bezahlbares, attraktives und umweltfreundliches Verkehrsmittel. Mit der jetzt gefundenen Lösung ist aus meiner Sicht ein gangbarer Weg gefunden worden, die Interessen dieser Menschen mit den Bedürfnissen des Unternehmens deutsche Bahn in Einklang zu bringen, ohne den Bund in seinen Eigentumsrechten einzuschränken. (...)
(...) Eine Möglichkeit wäre, die Zuverdienstgrenzen mit der Dauer des Verbleibs im Arbeitslosengeld II dynamisch auszugestalten. Für Arbeitnehmer, die erst seit kurzem aus dem Arbeitslosengeld I herausgefallen sind, wären nach meiner Einschätzung höhere Zuverdienstgrenzen akzeptabel und sinnvoll. Ebenso für die Personenkreise, bei denen eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den regulären Arbeitsmarkt (beispielsweise aus Gesundheitsgründen) unwahrscheinlich erscheint. (...)
(...) Denn weitere Schulden zu machen können wir uns nicht leisten. Es müssten also entweder die Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergeldes so belastet werden, dass ein Teil des Bürgergeldes in die staatlichen Kassen zurückwandert – oder höhere Abgaben auf das Geld erhoben werden, das die Menschen jenseits des Grundeinkommens verdienen. Schließlich wäre es noch möglich, die Mehrwertsteuer stärker als bei Althaus geplant anzuheben. (...)
(...) Liegt eine besondere Härte vor, dann ist der Verweis auf einen vorgezogenen Rentenbezug nicht zulässig. Dies gilt beispielsweise für Menschen, die als sogenannte "Aufstocker" zu ihrem Arbeitseinkommen ergänzend Arbeitslosengeld II bekommen. Es wäre meiner Meinung nach falsch, die Menschen für einen niedrigen Lohn in Haftung zu nehmen. (...)
(...) Grundsätzlich gilt, dass Anspruch auf Halbwaisenrente besteht, wenn der oder die Verstorbene mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Im Falle des jetzt neunjährigen Kindes würde die Kindererziehungszeit dabei so angerechnet, als wären drei Jahre Beiträge gezahlt worden. (...)