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Martin Gerster
SPD
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Frage von Hans B. •

Frage an Martin Gerster von Hans B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gerster.

wie stehen sie perönlich zum Vorhaben der Großen Koalition die sogenannte 58´er Regelung auslaufen zu lassen und den Personenkreis, der ja, wie in meinem Fall, den damaligen Empfehlungen der Arbeitsämter gefolgt ist., in die Zwangsverrentung mit lebenslangen Rentenabschlägen zu zwingen?

Wie steht ihre Fraktion zu dieser Frage und ihre Partei insgesamt?

mit freundlichen Grüßen
Hans Brauchle

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brauchle,

auch für Ihre Frage zur "58er"-Regelung vielen Dank. Ich habe die Diskussionen um das Thema mit großem Interesse begleitet und freue mich, dass es - nach zähen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner - gelungen ist, sich auf eine sinnvollen Kompromiss zu verständigen. Einen ersatzlosen Wegfall der entsprechenden Regelung konnte die SPD verhindern.

Die jetzt gefundene Nachfolgeregelung sieht vor, dass Arbeitsuchende, denen innerhalb von zwölf Monaten kein Arbeitsangebot unterbreitet werden kann, weiterhin bis zum Renteneintritt nicht als arbeitsuchend gelten. Auf eigenen Wunsch können sie aber auf alle vorhandenen Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt zurückgreifen. Alle sechs Monate prüft ein Fallmanager, ob nicht doch ein Förder- oder ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Damit ist klar: Keiner wird abgeschrieben. Für Arbeitssuchende die schon heute die 58er Regelung nutzen ändert sich allerdings nichts. Die von Ihnen befürchtete Welle von "Zwangsverrentungen" wird es nicht geben.

Die SPD setzt sich über die Nachfolgeregelung hinaus mit konkreten Vorschlägen dafür ein, die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen so zu verbessern, dass die Menschen länger gesund in Arbeit verbleiben. Wir brauchen eine kontinuierliche Qualifizierung über die gesamte "Erwerbsbiografie" hinweg. Gleichzeitig wollen wir den Rentenzugang flexibeler ausgestalten - um insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen entgegen zu kommen. Eine vorzeitige Rente mit Abschlägen statt Arbeitslosengeld II kommt für uns vor dem 63. Lebensjahr nicht infrage. Hierauf haben wir uns mit der Union verständigt. Hierbei gilt wie sonst auch: Eine Rente ab 63 ist nur möglich, wenn die rentenrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Frauen und Menschen mit einer Schwerbehinderung können bislang noch unter bestimmten Voraussetzungen vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen und somit früher als andere Versicherte. Dieser besondere Schutz soll nicht zu einem Nachteil werden. Gerade für diese Menschen ist die gefundene Regelung von Vorteil.

Liegt eine besondere Härte vor, dann ist der Verweis auf einen vorgezogenen Rentenbezug nicht zulässig. Dies gilt beispielsweise für Menschen, die als sogenannte "Aufstocker" zu ihrem Arbeitseinkommen ergänzend Arbeitslosengeld II bekommen. Es wäre meiner Meinung nach falsch, die Menschen für einen niedrigen Lohn in Haftung zu nehmen. Weitere Tatbestände, die eine Härte bedeuten, werden durch Verordnung geregelt. Zusätzlich werden wir die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Rente für alle Rentner von 350 auf jetzt 400 Euro, entsprechend der Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte, erhöhen.

Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, mit dieser Auskunft Ihre Bedenken zu mildern und Ihnen die Positionen der SPD bzw. der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion näher zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster

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