Wie definiert die bay. Regierung Einkommen und welcher Kontrollmaßstab wurde aufgrund der Abkehr zur Mehrverdienerfamilie geändert?
Einkommen darf ich erst als Einkommen verbuchen, wenn es tatsächlich fließt. Wie definieren Sie, die bay. Regierung das Einkommen für die bay. Besoldung?
Zum anderen würde mich der neue Kontrollmaßstab interessieren, wie ist dieser geändert worden, für das Mehrverdienerprinzip?
Wie wird sich das ganze auf Abordnungen und ggf Streikrecht auswirken?
Da beim Alleinverdienerprinzip beamtenrechtlich geregelte unmittelbare Rechtsverhältnisse zwischen dem Dienstherrn als juristische Person des öffentlichen Rechts und dem jeweiligen Beamten vorliegen.
Durch das Doppelverdienermodell werden sich nun erweiterte mittelbare Rechtsverhältnisse zwischen dem Dienstherrn und dem verheirateten Lebenspartner des Beamten einstellen.
Das von Ihnen, in der Antwort zuvor, benannte "95 %-Perzentil" scheint bei der Erhebung nicht berücksicht worden sein.
Dem aktuellen Anschein nach, werden bayernweit Klagen vorbereitet. Können das die Verwaltungsgerichte stemmen?