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Martin Brunnhuber
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Frage von Maximilian W. •

Empfehlen Sie den Beamtinnen und Beamten in Bayern das Einlegen von Widersprüchen gegen ihre Besoldung? Schließlich bestehen noch immer erhebliche Zweifel, dass die Alimentation verfassungskonform ist

Sehr geehrter Herr Brunnhuber,
ich möchte Ihnen zur Wahl in den Landtag und zum Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes von Herzen gratulieren.
Ich hoffe, dass Sie sich im Rahmen Ihrer Funktion für die Interessen und Belange der Beschäftigten im öffentlichen Dienst einsetzen.
Hierzu hätte ich gleich eine Frage: Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile wurde ein Versuch unternommen, die bereits seit vielen Jahren nicht verfassungskonforme Alimentation der Beamtinnen und Beamten in Bayern gemäß der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu zu regeln. Leider gibt es nach wie vor erhebliche Zweifel daran, ob hiermit nunmehr eine verfassungskonforme Alimentation erfolgt. Zweifel äußerte hier z.B. wiederholt der Bayerische Richterverein. Um mögliche Ansprüche aus den Jahren 2020 bis 2023 zu wahren, müssen Beamtinnen und Beamte noch im Jahr 2023 Widersprüche gegen ihre Besoldung einlegen. Empfehlen Sie diesen Schritt?

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