(...) Das Führen von unter anderem Einhandmessern bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck bleibt erlaubt. Die Koalition schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht eingeschränkt werden soll. Das heißt, auch die Mitglieder der Höhenrettungsgruppen der Berufs- und Freiwilligenfeuerwehren agieren somit nicht rechtswidrig. (...)
Sehr geehrter Herr Dirscherl,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Gesundheitsversorgung. Als Antwort verweise ich auf die Beantwortung der Frage von Frau Ingeborg Dirscherl vom 28.03.2008.
(...) wie Sie meiner Antwort an Herrn Liebl vom 10.03.2008 entnehmen können, teile ich Ihre Bedenken der verschärften Regelung des Waffenrechts. Aufgeführt habe ich die Haltung der Mehrheit der Regierungskoalition, als Mitglied dieser Regierungskoalition sollte man Mehrheitsbeschlüsse, die sich nach Diskussionnen innerhalb der beiden Fraktionen ergeben, mittragen. (...)
(...) Grund hierfür ist wohl neben der Lebensqualität in unserer Heimat, dass Hausärzte in Bayern im Bundesvergleich überdurchschnittliche Vergütungen erzielen bei gleichzeitig leicht unterdurchschnittlicher Arbeitsbelastung. Die Ärzte in Bayern verdienten über 10 Prozent mehr als die Hausärzte im Schnitt der alten Länder. (...)
(...) wie Sie meiner Antwort an Herrn Liebl entnehmen konnten, teile ich die Bedenken der Kritiker der verschärften Regelung. Allerdings muss man, wenn man Mitglied der Regierungskoalition ist auch Beschlüsse der Mehrheit mittragen. Das ist ein normaler Vorgang. (...)
(...) Für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im öffentlichen Raum ist mindestens ebenso bedeutsam, dass bestimmte Messertypen, die bisher nicht verboten sind, wie Einhandmesser oder Messer mit feststehender Klinge, gerade von Jugendlichen mitgeführt werden, um vermeintliche Stärke zu zeigen, damit zu drohen und sie im Ernstfall dann auch zu benutzen. Vor allem Einhandmesser, besonders in Gestalt von zivilen Varianten so genannter Kampfmesser, haben bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterflymessers übernommen. Auch größere feststehende Messer haben an Deliktrelevanz gewonnen. (...)