Frage an Marlene Mortler von Kai A. bezüglich Recht
Sehr geehrter Frau Mortler,
bei den Höhenrettungsgruppen der Feuerwehr sowie bei zur Höhenrettung und Ersten Hilfe ausgebildeten Arbeitnehmern aus dem Bereich der Höhenarbeiten wurden bisher Einhandmesser verwendet. Diese Messer wurden in Zusammenarbeit mit den Berufsfeuerwehren und Berufsgenossenschaften entwickelt, die Neuentwicklung war notwendig geworden, weil die früher verwendeten Fallschirmspringer-Kappmesser bei der vorletzten Waffenrechtsänderung komplett verboten wurden. Die Einhand-Eigenschaft ist bei dieser Anwendung zwingend erforderlich, die Berufsgenossenschaften lassen andere Messer als verriegelnde für diese Anwendung nicht zu. Die Anwendung von Scheren wie auch von stehenden Messern ist nicht möglich bzw. mit Lebensgefahr verbunden.
Mitglieder bei Höhenrettungsgruppen der Berufsfeuerwehr teilten mir mit, dass sie gesetzeswidrig die jetzt verbotenen Einhandmesser weiter benutzen werden und davon ausgehen, dass sie von der Polizei niemals belangt werden würden. Als gewerblicher Angestellter kann ich mich darauf nicht verlassen; Sie haben bitte Verständnis dafür, dass ich keine Straftaten begehen möchte und dies auch nicht werde. Leider hat dies zur Folge, dass ab jetzt bei Höhenarbeiten weitgehend keine Erste Hilfe mehr geleistet werden kann. Die unverzügliche Bergung verunglückter Mitarbeiter ist unabdingbar und vorgeschrieben, da nach einem Sturz in das Sicherheitsgeschirr im Regelfall ein lebensbedohlicher Schock auftritt. Bis zum Eintreffen einer Höhenrettungsgruppe einer Berufsfeuerwehr verstreicht zuviel Zeit. Daher bitte ich Sie darum, sich dafür einzusetzen,die zur Höhenrettung notwendigen Werkzeuge wieder zu legalisieren. Über eine Antwort würde ich mich freuen; ich leite Ihnen auch gerne die entsprechenden (jetzt nicht mehr durchführbaren) Vorschriften der Berufsgenossenschaften weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Abrell
Sehr geehrter Herr Abrell,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Änderung des Waffenrechts. Wie ich bereits mehrfach geantwortet habe, teile ich die Bedenken der Kritiker.
Allerdings sind in Ihrem Fall Ihre Sorgen wohl unbegründet. Ihrer Fragestellung kann ich entnehmen, dass Sie in Ihrem Betrieb u.a. zuständig für die Höhenrettung sind. Das neue Waffenrecht schränkt Sie mitnichten in Ihrer Berufsausübung ein. Das Führen von unter anderem Einhandmessern bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck bleibt erlaubt. Die Koalition schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht eingeschränkt werden soll. Das heißt, auch die Mitglieder der Höhenrettungsgruppen der Berufs- und Freiwilligenfeuerwehren agieren somit nicht rechtswidrig.
Bei weiteren Nachfragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen direktgewählten Wahlkreisabgeordneten, meinen Kollegen Herrn Jürgen Kucharczyk. Er kann, wenn er seine Bürger im Rücken weiß, innerhalb seiner Fraktion mehr erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB