Frage an Marlene Mortler von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Mortler,
in Ihrer Antwort an Herrn Liebl vom 10.03.08 zur Novellierung des Waffengesetzes schreiben Sie, dass das neue Waffengesetz die Gewaltkriminalität eindämmen soll. Gleichzeitig schreiben Sie aber, dass die Verwendung von Messern bei Straftaten trotz der seit 2003 verbotenen Butterfly-Messer erheblich zugenommen hat. Mit welcher merkwürdigen Logik kommen jetzt die Politiker zu dem Schluss, dass das Trageverbot für Einhandmesser die Messerkriminalität einschränken wird, wenn doch das Verbot der ehemals so beliebten Butterfly-Messer dies nicht geschafft, sondern lediglich zu einem Umstieg auf andere Messer-Arten geführt hat???
In meinen Augen werden sich Kriminelle, wie schon Herr Liebl richtig geschrieben hat, von der Verschärfung des Waffengesetzes gar nicht beeinflussen lassen, oder sie weichen z. B. auf Springmesser aus, die trotz der ebenfalls möglichen einhändigen und schnellen Öffnung – bis zu einer Klingenlänge von 8,5 cm - weiterhin erlaubt bleiben. Warum wird nicht das eigentliche Problem, nämlich die Jugendkriminalität angegangen, anstatt nach und nach alle Messer und ähnliche Gegenstände auch für gesetzestreue Bürger zu verbieten? Wann folgt ein Verbot von Schraubenziehern und Teppichmessern, die ebenfalls geeignet sind, andere Menschen zu verletzen?
Meiner Ansicht nach schränkt die Koalition mit dem neuen WaffG den rechtstreuen Bürger durchaus ein, da dieser sich nicht 100%ig darauf verlassen kann, dass ihm trotz eines sozialadäquaten Gebrauchs von Einhandmessern kein Bußgeld droht. Wäre deshalb nicht – wenn überhaupt – eine Altersbeschränkung für diese Messer sinnvoller und eindeutiger gewesen, als ein generelles Trageverbot mit der schwammigen Ausnahme des „allgemein anerkannten Zwecks“, den jeder Polizist anders interpretieren kann?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
wie Sie meiner Antwort an Herrn Liebl vom 10.03.2008 entnehmen können, teile ich Ihre Bedenken der verschärften Regelung des Waffenrechts. Aufgeführt habe ich die Haltung der Mehrheit der Regierungskoalition, als Mitglied dieser Regierungskoalition sollte man Mehrheitsbeschlüsse, die sich nach Diskussionnen innerhalb der beiden Fraktionen ergeben, mittragen. Das ist ein normaler Vorgang. Etwas anderes ist es, wenn Gewissensentscheidungen getroffen werden. Die Abstimmung zur Novellierung des Waffenrechts gehörte nicht dazu.
Unabhängig davon werde ich die Meinungen und Bedenken der Kritiker weiterhin in unserer CSU-Landesgruppe vorbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB