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Marlene Mortler
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Frage von Martin L. •

Frage an Marlene Mortler von Martin L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Mortler,
vor kurzem wurde das Waffenrecht zum wiederholten mal verschärft. Wie stehen Sie hierzu?
Können Sie mir erklären warum mich das Gesetz nun zwingt ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von 12 cm zu führen da das Führen meines verriegelten Einhandmessers mit einer Klingenlänge von 8 cm nunmehr verboten ist?
Einhandmesser sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens als Werkzeug sinnvoll und wichtig. Ich verweise hier nur mal auf Feuerwehr, Rettugsdienste, Polizei oder Landwirte. Glauben Sie wirklich das die innere Sicherheit durch Messer gefährdet wird die von unbescholtenen Bürgern hauptsächlich zum Brieföffnen oder Brotzeitmachen geführt werden? Warum wird ein Gesetz verabschiedet das eine Vielzahl dieser Bürger nun dem Risiko aussetzt unbewußt gegen ein Gesetz zu verstoßen, den gewaltbereiten Straftäter aber sicher genausowenig interessiert wie bisher? Ich möchte an dieser Stelle einmal meinen 9-Jährigen Sohn zitieren der sagte: "Warum sollten sich Verbrecher an verschärfte Gesetzte halten, das machen sie doch mit den alten auch nicht?"

Mit freundlichen Grüßen

M. Liebl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Liebl,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur kürzlich erfolgten Novellierung des Waffengesetzes.

Ich teile Ihre Meinung. Allerdings sieht das die Mehrheit der Koalition anders:

Ziel der Koalition ist es, mit dem Waffengesetz einen Beitrag zur Eindämmung der Gewaltkriminalität zu leisten. Gleichzeitig wurde aber vermieden, legale Waffenbesitzer, insbesondere Jäger, Schützen und Sammler, in ihrem berechtigten Interesse unnötig zu beeinträchtigen. Die Innenpolitik leistet mit dieser Änderung des Waffengesetzes einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Inneren Sicherheit. Die Bekämpfung der wachsenden Gewaltkriminalität bleibt jedoch auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.

Die Verwendung von Messern hat bei Straftaten erheblich zugenommen. Für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im öffentlichen Raum ist mindestens ebenso bedeutsam, dass bestimmte Messertypen, die bisher nicht verboten sind, wie Einhandmesser oder Messer mit feststehender Klinge, gerade von Jugendlichen mitgeführt werden, um vermeintliche Stärke zu zeigen, damit zu drohen und sie im Ernstfall dann auch zu benutzen. Vor allem Einhandmesser, besonders in Gestalt von zivilen Varianten so genannter Kampfmesser, haben bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterflymessers übernommen. Auch größere feststehende Messer haben an Deliktrelevanz gewonnen. Auf der anderen Seite werden Messer auch zu einer Vielzahl von sinnvollen und allgemein anerkannten Zwecken eingesetzt. Die große Mehrheit der Bevölkerung geht verantwortungsvoll mit dem Werkzeug Messer um.

Die Koalition schränkt daher, in Ergänzung der guten Initiative des Hamburger Senats zur Führensbeschränkung an festgelegten Kriminalitätsschwerpunkten wie z.B. der Reeperbahn, in Zukunft das Führen im öffentlichen Raum von Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12cm Klingenlänge wie bei den Regelungen für Anscheinswaffen ein. Die Ausnahmen für die Anscheinswaffen werden auch hier gelten. D.h., dass eine Benutzung von Anscheinswaffen im befriedeten Privatbesitztum (z.B. zum Öffnen von Briefen) weiterhin möglich ist.

Darüber hinaus wird das Führen bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt. Die Koalition schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht eingeschränkt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB