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Marlene Mortler
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Frage von Michael B. •

Frage an Marlene Mortler von Michael B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Mortler,

auf die Frage von Herrn Liebl antworten Sie, dass Sie zwar seine Meinung teilen, gleichzeitig machen Sie wenige Zeilen darunter folgende Aussage, die ich so - parteiübergreifend - schon in diversen Antworten an Bürger lesen musste:

"Vor allem Einhandmesser, besonders in Gestalt von zivilen Varianten so genannter Kampfmesser, haben bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterflymessers übernommen."

Sie sprechen von Einhandmessern als zivilen Varianten so genannter Kampfmesser. Beim aktuellen Kampfmesser der Bundeswehr, wie auch bei seinem Vorgänger handelt es sich um ein Messer mit feststehender, fast 18 cm langer Klinge. Die Klingenlänge der meisten Einhandmesser liegt meist deutlich unter den, im neuen Gesetz für "Gebrauchsmesser" festgelegten 12 cm. Technisch handelt es sich um einhändig zu öffnende Taschenmesser mit feststellbarer Klinge, nicht um Kampfmesser... auch wenn das wohl weltweit bekannteste Taschenmesser auf den Namen "Schweizer Armee Messer" hört. Aber Kampfmesser klingt ja so schön gefährlich und vielleicht glaubt es der eine oder andere Bürger auch... Einhandmesser sind primär Werkzeuge, können aber als Waffe eingesetzt werden, so wie jedes andere Messer auch. Gefährlicher als feststehende Messer mit 12cm Klinge sind sie aber nicht. In diesem Punkt wurde Herrn Tölle in der Expertenanhörung übrigens auch seitens des BKA widersprochen.

Glauben sie wirklich, dass jetzt ein - jeden Bürger betreffendes - Verbot des Führens solcher Messer wirklich das Problem lösen kann?

Redet eine solche Begründung nicht einer endlos fortzuführenden Verbotsorgie das Wort?

Wird der potentielle "Messerstecher" 2003 wohl sein Butterflymesser abgegeben haben und jetzt ein Einhandmesser nutzen, weil das Führen des Ersteren damals doch verboten wurde? Glauben Sie das wirklich?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Behr

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Behr,

wie Sie meiner Antwort an Herrn Liebl entnehmen konnten, teile ich die Bedenken der Kritiker der verschärften Regelung. Allerdings muss man, wenn man Mitglied der Regierungskoalition ist auch Beschlüsse der Mehrheit mittragen. Das ist ein normaler Vorgang. Etwas anderes ist es, wenn Gewissensentscheidungen getroffen werden müssen. Die Abstimmung zur Novellierung des Waffenrechts gehörte nicht dazu.

Sie können sich bei weiteren Fragen auch vertrauensvoll an Ihren zuständigen Wahlkreisabgeordneten Herrn Stefan Müller wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB