
(...) Betäubungsmittel-Änderungsverordnung vom Mai 2011 hat der Gesetzgeber bei der Position "Cannabis" Cannabis zu medizinischen Zwecken zugelassen. Die Regelung zielt darauf ab, lediglich solche cannabishaltigen Arzneimittel verkehrs- und verschreibungsfähig zu machen, die unter den strengen Vorgaben des Arzneimittelrechts als Fertigarzneimittel zugelassen sind. Nicht standardisierte Extrakte aus Cannabisblüten und andere Cannabis-Extrakte sind in Deutschland grundsätzlich keine verschreibungsfähigen Betäubungsmittel. (...)