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Marlene Mortler
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Frage von Martin K. •

Frage an Marlene Mortler von Martin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mortler,

ueber eine Stellungnahme Ihrerseits zu dem Gerichtsurteil des Koelner Gerichts vom Dienstag, 22. Juli 2014, wuerde ich mich sehr freuen. Es ging um die Freigabe des Anbaus von Cannabis von chronisch kranken Patienten.

Vielen Dank!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Keil,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Durch die 25. Betäubungsmittel-Änderungsverordnung hat der Gesetzgeber das bis dahin geltende generelle Verkehrsverbot von Cannabis aufgehoben und Cannabis für medizinische Zwecke zugelassen. Dies gilt nicht für den Eigenanbau. Wie Sie der Presse der letzten Tage entnehmen konnten, dürfen gemäß den Urteilen des Verwaltungsgerichts Köln in absoluten Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen chronisch und schwer kranke Patienten Cannabis zum Eigenbedarf selbst anbauen, denen außer der Droge Cannabis nichts gegen ihre Schmerzen hilft. Dies wird für zulässig nur unter strengen Auflagen erachtet und ausschließlich zu therapeutischen Zwecken. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des eigenen Anbaus von Patienten obliegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Im Übrigen liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe der Urteile noch nicht vor, so dass eine ausführliche Bewertung noch aussteht.

Der Eigenbau ohne entsprechende Genehmigung stellt indes einen Verstoß gegen das Betäbungsmittelgesetz (BtMG) dar. Sowohl der Besitz als auch privater oder gewerblicher Handel mit Cannabis durch bleiben verboten. Dies ist auch der Grund, warum in Deutschland ein gewerblicher Anbau zu medizinischen Zwecken von Cannabis verboten ist. Abgegeben werden dürfen Cannabisarzneimittel nur durch Apotheken.

Es muss ein ärztliches Gutachten beigebracht und ein entsprechende Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) gestellt werden (näheres dazu auf der homepage des BfARM ( http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Erlaubnis/_node.html ).

Mit freundlichen Grüßen

Marlene Mortler