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Marlene Mortler
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Frage von Marc H. •

Frage an Marlene Mortler von Marc H. bezüglich Gesundheit

Leider habe ich auf meine letzte Frage keine Antwort erhalten,muss ich Sie nochmal stellen. Ich weiß welche Cannabinoidhaltigen Medikamente Fertigarzneimittel sind. Ich bin Epileptiker und ich darf ohnehin keine Verkehrsmittel führen. Dass trifft auf viele chronisch Kranke Menschen zu, dies sind die Menschen die auch Anrecht haben, weil mit Rheuma und Kopfschmerzen allein, bekommen wohl die wenigsten eine Ausnahmegenehmigung nach §Abs2 BtmG (Torret, MS, Aids; Schemrzpatienten, etc.).

NUN ZURÜCK ZUR FRAGE-

Ich wollte von Ihnen explizit wissen ob sich Bedrocan-Cannabis-Blüten, welche man in Deutschen Apotheken erwerben kann- falls sie hierzu Informationen brauchen- Infomieren Sie sich doch bitte auf deren Homepage. Dies ist ein Blütencannabis, welches in Unterschiedlichen Sorten mit diversen Konzhentrationen angeboten wird. So ähnlich wie es auch diverse Cannabis-Saatgutunternehmen tun, die mit Sortenspezifischen Wirkstoffzusammensetzungen werben, die ihre Produkte erfüllen/erreichen würden.

Ob dort ein Unterschied zu dem "Cannabis Marke Eigenbau"- bestünde/besteht- Immerhin könnten sich ja z.B. Patienten in Kollektiven zusammen tun und dann ihren Apotheker beauftragen ein Rezepturarzneimittel raus herzustellen (abgesehen von Konzentrationsunterschieden, die man ja im Labor im Spektrometer analyxsieren könnte). Fall ein Unterschied abgesehen von den Preisen bestünde- welcher wäre dies?

Meine Frage richtete nicht auf den Status von Cannabinoidmedizin als solche ab-dazu bin ich informiert. Falls Sie hierzu Informationen benötigen, können Sie sich gerne auf der Webseite des IACM ACM (Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedizin e.V.).

Außerdem- was halten Sie persönlich von Naturheilverfahren und Alternativen Heilverfahren, Frau Mortler?

Vielen Dank für die kompetente Fragenbeantwortung, die sicherlich noch folgt.

Viele Liebe Grüße
Mit freundlichen Grüßen

Marc Hanke

Mitglied im SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin)

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Antwort von
CSU

Sehr geerhter Herr Hanke,

vielen Dank für Ihre Mail vom 17.08.2014.

Die Bundesregierung hat erstmals mit der 25. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (25. BtMÄndV) die Zulassung von Cannabis als Fertigarzneimittel in Deutschland ermöglicht. Diese Regelung erlaubt, dass cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von Ärzten verschrieben werden dürfen.

In begründeten Ausnahmefällen können Cannabisblüten aus den Niederlanden als Medizinalcannabis zu therapeutischen Zwecken legal über Apotheken bezogen werden. Derzeit sind vier Sorten im Handel, so zum Beispiel auch wie von Ihnen erwähnt Bedrocan, Bedrobinol, Bediol und Bedica, welche sich im THC und CBA-Gehalt unterscheiden.

Für diesen Fall bedarf es jedoch einer Einzelfallerlaubnis. Diese kann das BfArM gemäß § 3 BtMG ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen, wobei die Therapie schwerkranker Menschen als Anliegen der Allgemeinheit eingestuft wird.

Ich hoffe, das ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Marlene Mortler