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Frage von Ralf M. •

Frage an Marlene Mortler von Ralf M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mortler

Auf ihrer Webseite
http://drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/illegale-drogen/cannabis/situation-in-deutschland.html
ist zu lesen:
"Ein weiterer Punkt spricht gegen eine Legalisierung: In der Drogenkonvention der Vereinten Nationen (VN), darunter Deutschland und auch die USA, haben sich 184 Staaten verpflichtet, den Umgang mit Cannabis und anderen Drogen ausschließlich zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken zuzulassen."

Nun haben aber zwei Bundesstaaten der USA vor einiger Zeit damit begonnen ihren erwachsenen Bürgern einen geordneten Zugang zu Cannabis zum Freizeitgebrauch zu erlauben.

Allein im Bundesstaat Colorado schaffte man es dadurch innerhalb von nur knapp sechs Monaten
- rund 10000 neue Arbeitsplätze zu schaffen
- landesweit die Zahl der Raubüberfälle um fast 5% zu senken
- im Raum Denver die Mordrate im Vergleich zu den Vorjahren zu halbieren
- Einsparungen in Höhe von bis zu 40 Mio.$ vorzunehmen
- über 12 Mio.$ an Steuereinnahmen zu erhalten.

Ich würde nun gerne von ihnen wissen ob es seitens der Bundesregierung geplant ist die USA auf die Wichtigkeit der Einhaltung der Vereinbarung mit den anderen Nationen hinzuweisen oder ob es von ihnen als Drogenbeauftragte hingenommen wird das alle gesundheitlichen Gründe die auf ihrer Webseite für ein Verbot aufgeführt sind, sofort unbedeutend sind wenn es ums Geldverdienen geht.

M.f.G.
Ralf Maly

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Maly,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.08.2014. Gerne möchte ich Ihnen heute bezüglich Ihrer Frage zur Legalisierung von Cannabis antworten. Wie Sie richtig erwähnen, ist das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961 ein internationales Vertragswerk mit dem Ziel, die Verfügbarkeit einiger Drogen einzuschränken. In der Drogenkonvention der Vereinten Nationen, darunter Deutschland und auch die USA, haben sich 184 Staaten verpflichtet, den Umgang mit Cannabis und anderen Drogen ausschließlich zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken zuzulassen. Bis auf wenige Ausnahmen gibt es hierzu weltweit einen breiten Konsens. Gleiches gilt für die neuen Cannabis-Gesetze in US-Bundesstaaten Colorado und Washington State. Dazu hat das INCB der VN festgestellt, dass sie die Verpflichtungen der USA aus obigem Einheitsabkommen verletzen. Dies hat der INCB-Präsident allen Staaten verdeutlicht. Zudem hat das US-Amerikanische Justizministerium im August 2013 klargestellt, dass der Anbau, der Verkauf und der Besitz jeglicher Mengen von Marihuana - auch nach den Änderungen in den Bundesstaaten - nach US-Amerikanischem Bundesrecht illegal bleiben. Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland auch deshalb nicht in Frage kommt, weil die Gefährdung der physischen und psychischen Gesundheit nicht unterschätzt werden darf. Ich möchte ausdrücklich auf neuere Studien hinweisen, die sich insbesondere mit Schädigungen bei frühem Einstieg in den Konsum befassen: Keine der neueren Studien hat Cannabis eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausgestellt. Vielmehr wird zunehmend auf eine Reihe akuter und langfristiger Risiken durch einen nicht ärztlich kontrollierten Cannabiskonsum hingewiesen. Danach kann Dauerkonsum zu ernsthaften körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen führen. Ursache kann u.a. die in den letzten Jahren beobachtete stetige Steigerung des THC-Gehalts bei Cannabisprodukten sein. Die Risiken des Cannabiskonsums werden deshalb in den letzten Jahren eher höher eingeschätzt als früher. Die Gesundheitsgefahren des Cannabismissbrauchs gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden sind medizinisch erwiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler