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Markus Uhl
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Frage von Dyrk G. •

Wie konnte bei diesen beiden Unternehmen in der kurzen Zeit zwischen Vertragsabschluss und EuGh-Urteil der unglaubliche Schaden von 243 Mio. Euro entstehen?

Sehr geehrter Herr Uhl, der Haushaltsausschuss des Bundestages hat im Zusammenhang mit der persönlichen Fehlentscheidung von Ex-Minister Scheuer zur PKW-Maut die Zahlung einer Entschädigung an zwei Unternehmen zugestimmt. Es ist unter Berücksichtigung aller möglich denkbaren Szenarien für mich als Bürger nicht nachvollziehbar, wie bei diesen Unternehmen noch im Vorfeld ein angeblicher Schaden in Höhe von 243 Mio. Euro (tagesschau 05.07.2023) entstanden sein soll. Der gesamte undemokratische Verfahrensweg dieser sogenannten "Schiedsgerichte" haben in der öffentlichen Warnehmung den Charakter von Kungelei hinter verschlossenen Türen - der hier komplett undurchsichtige Betrag unterstreicht das nochmal und ist ein Paradebeispiel zur Förderung von Politikverdrossenheit.

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Sehr geehrter Herr G.,

‌vielen Dank für Ihre Anfrage. Bereits im Jahr 2013 wurde die Einführung der PKW-Maut im damaligen Koalitionsvertrag vereinbart. In der Folge beschlossen Bundestag und Bundesrat die dafür erforderlichen Gesetze. Die Bundesregierung erzielte Einvernehmen mit der EU-Kommission und der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) plädierte für die Rechtmäßigkeit der deutschen PKW-Maut. Insofern war es nicht absehbar, dass der EuGH die PKW-Maut für rechtswidrig erklären würde.

Im Nachhinein wäre es natürlich besser gewesen, die Verträge nicht vor dem Urteil zu unterzeichnen. Bei einem positiven Ausgang des Verfahrens wären Einnahmen in Höhe von mindestens 500 Mio. Euro jährlich zu verzeichnen gewesen. Diese fehlen nun der Bundeskasse in jedem Haushaltsjahr. Auch dieses Szenario wäre und wird nun kritisiert. Die untenstehende Summe ist somit ca. die Hälfte einer Jahressumme als Opportunitätskosten (entgangener Gewinn), was bei Schiedsgerichten für derartige Vertragskonflikte nicht unüblich ist.

Herzliche Grüße

Markus Uhl

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