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Markus Uhl
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Frage von Dyrk G. •

Wie kann der Ausfall eines erwarteten Gewinns ein Schaden sein - kann ich demnach als Arbeitnehmer erwartete Lohnerhöhungen + Prämien, die dann ausbleiben, als Schaden vor Gericht geltend machen?

Sehr geehrte Herr Uhl, Danke für Ihre heutige Reaktion auf meine Frage vom 15.02.2024 - leider haben Sie diese jedoch nicht beantwortet, daher eine Nachfrage mit Erläuterung:

Wie z.B. welt.de vom 20.12.2019 berichtet, hat das eigene Ministerium Andreas Scheuer frühzeitig gewarnt, Nachrichten brachten fast täglich gleichlautende Meldungen aus verschiedensten Richtungen - aus dieser Situation war die Entscheidung des EuGH im realistischen Bereich des Möglichen und eine Vertragsunterzeichnung vor dem Urteil unverantwortliches Handeln.

Meine Frage zielte aber auf die Bezeichnung der "Entschädigung", also der Wiedergutmachung eines entstandenen Schadens. Wie Schiedsgerichte üblicher Weise entscheiden, interessiert mich in einem Rechtsstaat mit ordentlicher Gerichtsbarkeit wenig.

Ein entgangener Gewinn ist kein Schaden, da der "Schaden" einen in der Vergangenheit verursachten Zustand beschreibt und der "Gewinn" einen, den die Zukunft betrifft - zwei zeitlich komplett unterschiedliche Sachen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Ich kann Ihren Unmut nachvollziehen. Schadensersatz definiert sich nach § 252 des BGB: „Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn.“

Herzliche Grüße

Markus Uhl

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