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Markus Uhl
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Frage von Peter L. •

Frage an Markus Uhl von Peter L. bezüglich Gesundheit

Sie Haben bei der Novelle des Infektionsschutzgesetzes weder dafür noch dagegen gestimmt. Wofür gibt es einen bezahlten Abgeordneten, der in den entscheidenden Momenten keine Meinung hat und keine Verantwortung übernimmt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Luckenbiel,

ich habe mich bei besagter Abstimmung enthalten. Gerne begründe ich Ihnen auch warum:

Zwar begrüße ich eine bundesweite Vereinheitlichung der Schutzmaßnahmen und zweifellos liegt eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes vor. Ebenfalls bin ich überzeugt, dass ggf. harte grundrechtseinschränkende Maßnahmen erforderlich sind, um die Pandemie in den Griff zu bekommen und die Bevölkerung zu schützen. Dies darf allerdings nur der Fall sein, wenn das Gesundheitssystem vor einer Überlastung steht und die Pandemie droht außer Kontrolle zu geraten. Der im Grundgesetzte verankerte Schutz des Lebens muss oberste Priorität haben.

Den "Automatismus" zur Bundes-Notbremse, aus dem erhebliche Grundrechtseingriffe folgen und der einzig und allein auf einem fixen Inzidenzwert basiert, lehne ich ab. Den Inzidenzwert als alleiniges Kriterium, den Verlauf der Pandemie und der Folgen korrekt einzuschätzen, sehe ich nach über einem Jahr der Pandemie als untauglich an. Der Inzidenzwert, wie er aktuell berechnet wird, gibt die Entwicklung der Anzahl der Menschen wieder, die in den letzten 7 Tagen mittels PCR-Test positiv getestet wurden (pro 100.000 Einwohner). Dabei bleibt unberücksichtigt, wie hoch die Anzahl der durchgeführten Tests und wie die Teststrategie in der jeweiligen Region ausgestaltet ist. Es gibt wissenschaftliche Studien, die davon ausgehen, dass bei einem System mit flächendeckenden und regelmäßigen Schnelltests (wie z.B. im Saarland-Modell) der Inzidenzwert um bis zum Faktor 50% erhöht wird. In den Inzidenzwert fließen zudem keine weiteren Faktoren ein, die erheblich das Krankheitsgeschehen beeinflussen, wie das Alter der Infizierten und die Impfquote. Grundlage für das Treffen von Schutzmaßnahmen sollte daher die Häufigkeit der Covid19-Erkrankung in der Bevölkerung und ihre Schwere sein. Die Anzahl der Erstaufnahmen von Covid19-Patienten auf den Intensivstationen sind dabei ein Gradmesser.

Weiterhin bin ich der Auffassung, dass ein fixer Wert (Inzidenz = 100), der für das gesamte Bundesgebiet gleichsam gilt, ebenfalls untauglich ist. Das Pandemiegeschehen entwickelt sich regional höchst unterschiedlich. Daher muss auch eine regionale Betrachtung immer Grundlage für eine Bewertung sein. Gerade in den Regionen, in denen die Überlastung des Gesundheitssystems nicht droht und die ein System regelmäßiger und umfassender Schnelltests etabliert haben, verlassen wir den Weg, das Prinzip "Disziplin und Perspektive" in den Mittelpunkt der Pandemiebewältigung zu stellen. Dies kann zu erheblichen Akzeptanzproblemen führen.

Sie sehen also, dass es hier nicht um ein "Wegducken" oder gar darum geht, dass ich keine Meinung habe. Es gibt viel mehr gute Gründe und aus meiner Sicht berechtigte Zweifel. Daher habe ich mich nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen mich zu enthalten.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Uhl

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