Frage an Markus Uhl von Sebastian M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Uhl,
aufgrund der aktuellen Corona-Krise mussten die meisten stationären Fachgeschäfte in der letzten Woche schließen, so auch unserer. Nun erhalten wir Kurzarbeitergeld. Da dies allerdings nur 60% des Nettoeinkommens beträgt, habe ich genau wie die meisten meiner Kollegen große Probleme. So ist es in dieser unverschuldeten Situation schwer, über die Runden zu kommen, ich kann voraussichtlich die Raten für meinen Hauskredit nicht mehr begleichen.
Die Unternehmen werden in dieser schweren Zeit massiv unterstützt. Unser Arbeitgeber kann für die Mitarbeiter recht unbürokratisch Kurzarbeit anmelden. Dies ist natürlich auch gut, um die Unternehmen zu unterstützen. Selbst die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Meine Frage: Wieso werden die Unternehmen nicht verpflichtet, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen auf mindestens 80% oder 90% des Nettoeinkommens? Spätestens dann, wenn Kurzarbeit jetzt viel einfacher beantragt werden kann und sogar zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden? Wir haben weder einen Tarifvertrag noch einen Betriebsrat, trotz etwa 50.000 Mitarbeitern in den vielen Filialen. So sind wir einzig und allein auf das Handeln der Bundesregierung angewiesen.
Es ist gut und wichtig, die heimische Wirtschaft zu unterstützen. Aber auch die Mitarbeiter müssen entsprechend geschützt werden - und dies geschieht mit der bisherigen Regelung nicht.
Herzliche Grüße aus Homburg
S. M.
Sehr geehrter Herr Müller,
zunächst vielen Dank für Ihre Nachricht zum Bereich des
Kurzarbeitergeldes (KuG), die ich gerne beantworten möchte. Sie weisen
darauf hin, dass die Höhe des KuG nur 60 Prozent des bisherigen
Einkommens beträgt und fordern eine Aufstockung auf 80 oder 90 Prozent
des Nettoeinkommens. Zur Argumentation ziehen Sie dabei auch die
Regelungen zu den Sozialversicherungsbeiträgen heran.
Wir unterstützen sehr die Forderung, dass Betriebe, die es ermöglichen
können, die bei ihren Beschäftigten beim Kurzarbeitergeld entstehenden
Einkommenseinbußen durch Aufstockungsleistungen verringern.
Eine bundesweite, einheitliche Vorgabe würde aber bei den Betrieben zu
schnellen Entlassungen führen, die sich das in der gegenwärtigen Lage
überhaupt nicht leisten können; vor allem kleine und mittlere Unternehmen.
In Ihrer Nachricht schreiben Sie, dass Sie voraussichtlich die Raten für
Ihren Hauskredit nicht mehr begleichen können.
Daher möchte ich noch kurz auf die beschlossenen Regelungen im Bereich
der Verbraucherdarlehensverträge eingehen. Bei diesen Verträgen, die vor
dem 15. März abgeschlossen wurden, können Verbraucher, die wegen der
Corona-Pandemie finanziell in Not geraten sind, die Rückzahlung für
fällige Raten in der Zeit vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 für
maximal drei Monate aussetzen. Dabei gilt, dass die Betroffenen ihre
Zahlungsunfähigkeit glaubhaft machen und die Rückstände nach Ende der
Corona-Krise vollständig ausgeglichen werden müssen.
Jetzt möchte ich noch etwas zu den Sozialversicherungsbeiträgen sagen,
auf die Sie ja ebenfalls in Ihrem Schreiben eingegangen sind.
Ohne die schnelle Einführung von Kurzarbeit droht den betroffenen
Arbeitnehmern Arbeitslosigkeit. Um Massenarbeitslosigkeit - wie sie sich
derzeit in den USA abzeichnet (3,2 Mio. Anträge auf Arbeitslosenhilfe in
einer Woche) - zu verhindern, hat die Regierungskoalition in einem
parlamentarischen Eilverfahren der Bundesregierung eine
Verordnungsermächtigung an die Hand gegeben, die es der Bundesagentur
für Arbeit vom 1. März bis vorerst zum 31.12.2020 ermöglicht,
Arbeitgebern die von ihnen während des Kurzarbeitergeldbezuges allein zu
tragenden Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten.
Warum hat der Gesetzgeber so gehandelt: Es geht hier nicht um die
Rettung von Arbeitgebern. Es geht hier vielmehr um die Sicherung von
Arbeitsplätzen. Die den Arbeitgebern gezahlten
Sozialversicherungsbeiträge werden von den Arbeitgebern direkt an die
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet, damit die
Kurzarbeiter weiterhin voll sozialversichert bleiben. Hätten wir nicht
so schnell und entschieden gehandelt, hätte es passieren können, dass
Arbeitgeber massenhaft die Einführung von Kurzarbeitergeld verweigern.
Dies hätte in Deutschland zu ungeahnter Massenarbeitslosigkeit geführt;
das wollen wir nicht!
Aufgrund des schlagartigen Umsatzausfalls ist uns besonders wichtig, die
Liquidität der Unternehmen zu erhalten, um Arbeitsplätze zu sichern.
Hätten wir diesen Liquiditätsschutzschirm für Unternehmen nicht
gespannt, wären jetzt viele Beschäftigte arbeitslos. Vor allem die
Betriebe, die ihren Geschäftsbetrieb jetzt sogar vollständig einstellen
mussten, haben keine Einnahmen, aber neben den auch für die
kurzarbeitende Belegschaft fortbestehenden Kosten, z.T. hochlaufende
Fixkosten.
Wir wollen Arbeitsplätze sichern und die Liquidität der Unternehmen
erhalten. Nur so legen wir die Grundlage dafür, dass die Unternehmen mit
ihren Beschäftigten nach Bewältigung der COVID-19-Krise wieder
durchstarten können.
Wir leben in derzeit in durchaus sehr schwierigen Zeiten und müssen
jetzt zusammenhalten. Übergreifende Solidarität ist das Gebot der
Stunde. Lassen Sie uns gemeinsam diese Krise bewältigen und gestärkt
daraus hervorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Uhl