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Markus Uhl
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Frage von Stefan K. •

Frage an Markus Uhl von Stefan K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrtes Ausschussmitglied,

mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 250.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kehren,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen die geplante Reform des Personenbeförderungsgesetzes an, insbesondere die Abschaffung der Rückehrpflicht für Taxis.
Diese und viele weitere Aspekte spielen eine große Rolle bei der geplanten Novelle bzw. Änderung des Personenbeförderungsgesetzes.
Ziel der Reform soll u.a. sein, die Personenbeförderung im Sinne der Digitalisierung voranzubringen.
Die verschiedenen Ansätze befinden sich in der parlamentarischen Diskussion und benötigen noch etwas Bedenkzeit und Ausarbeitung.
Ich werde Ihre Überlegungen/Hinweis mit einbeziehen. Das gemeinsame Ziel ist es, eine bestmögliche Änderung zu beschließen, die insbesondere die Interessen
sowohl der Leitungserbringer als auch der Nutzer von Personenbeförderungsleistungen berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Uhl

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