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Markus Uhl
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Frage von Peter K. •

Frage an Markus Uhl von Peter K. bezüglich Umwelt

sehr geehrter Herr Uhl,

ich wohne in Bexbach-Höchen.
Vor 2 Jahren am 30.12.2016 hat der saarländische Umweltminister Jost in einer "Nacht- und Nebelaktion" noch 35 Windkraftanlagen im Saarland genehmigt. Davon wurden 5 Stück mit einer Gesamthöhe von ca. 200 Metern am Höcherberg mitten in einem zusammenhängenden Waldgebiet erstellt.
Es gab im Vorfeld einige Aktivitäten, um einen Bau der Windkraftanlagen möglicherweise noch zu verhindern, was aber leider letztendlich doch gescheitert ist. Man stritt sich heftig über Rotmilane, die im Bundesartenschutzgesetz sehr hoch gehandelt werden. Die aber nach Ansicht des saarländischen Umweltministeriums gar nicht am Höcherberg existieren. Ich und alle Anwohner in unserer Straße gehören gefühlt anscheinend nicht zur Umwelt. Denn sonst hätte man solch große Anlagen nicht in einer Distanz von nur ca. 800 Metern von unseren Wohnanlagen genehmigt.
Bei starken Ostwinden ist der Lärm unerträglich. Aus Erfahrungen von anderen Standorten weiß man, dass die Entfernung der Anlagen mindestens die bayrische H-10 Regelung (10-facher Abstand der Höhe) haben sollten. In Dänemark hat man festgestellt, dass selbst dieser Abstand zu gering ist und negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner hat.

Mittlerweile werden keine Windräder mehr in den saarländischen Wäldern errichtet. Für den Windpark am Höcherberg wurden allerdings mehrere 10.000e Quadratmeter Wald gefällt.

Da das alles leider nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, habe ich folgende konkreten Fragen an Sie:

Wo wurde DIE Ausgleichsfläche für den - aus meiner Sicht zerfurchten und zerstörten - Wald errichtet?
Und wie kann ich erfolgreich Standzeiten der Windkraftanlagen zur Erhaltung meiner Gesundheit erwirken?

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Sehr geehrter Herr Kirsch,

zunächst bedauere ich, dass Sie den von Ihnen geschilderten, unerträglichen Lärm bei starken Ostwinden erleiden müssen. Ich persönlich bin auch gegen Windräder, die in Waldgebieten aufgestellt werden. Bezüglich Ihrer Fragen zur Ausgleichsfläche und den Standzeiten möchte ich Sie bitten, sich direkt an das inhaltlich zuständige Landesumweltministerium zu wenden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz müssen Ausgleichsflächen für den Bau von Windkraftanlagen geschaffen werden, wie Sie völlig zutreffend fordern. Auch hier sind die zuvor genannten Entscheidungsträger in der Pflicht, die ich Sie höflich bitte diesbezüglich zu kontaktieren.
Sie haben mit Ihren Ausführungen recht, dass in Bayern die so genannte H10-Regelung gilt, die einen Abstand von mindestens der 10-fachen Nabenhöhe vorsieht. Da es im Saarland bis dato keine entsprechende Regelung des Mindestabstandes gibt, greifen hier subsidiär die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Demnach darf der Lärmpegel in der Nacht einen Wert von 40 dB(A) nicht überschreiten, tagsüber gilt ein Grenzwert von 55 dB(A). Sollten diese Werte in ihrem Fall überschritten werden, so steht Ihnen und Ihren Nachbarn selbstverständlich der Rechtsweg offen.
Zu Ihrer Formulierung, dass Umweltminister Jost in einer "Nacht- und Nebelaktion" noch 35 Windkraftanlagen im Saarland, davon fünf am Höcherberg genehmigt hätte, möchte ich mich wie folgt einlassen:
Ein so genannter "Windpark" mit drei bis fünf Anlagen benötigt eine standortbezogene Umweltverträglichkeitsvorprüfung. Im Leitfaden Windenergie Saarland heißt es dazu: Sofern sich aus dieser Vorprüfung "keine Hinweise auf eine UVP-Pflicht" (Umweltverträglichkeitsprüfung) ergeben, "sind im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung lediglich die Träger öffentlicher Belange" (TÖB) zu beteiligen. Ist eine UVP dagegen erforderlich, wird ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt."
Bezüglich der artenschutzrechtlichen Gutachten (Sie erwähnten den Rotmilan) heißt es dort weiter: "Entscheidend im Hinblick auf eine Standorteignung ist letztlich die Bewertung der gutachterlichen Aussagen durch die Naturschutzbehörde. Oftmals ergeben sich aus den Gutachten aber auch Hinweise zu schadensbegrenzenden Maßnahmen, zum Beispiel temporäres Abschalten der Anlagen zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten, und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, die einen ausreichenden Schutz für die betreffenden Arten gewährleisten."
Ganz unabhängig davon gilt in der Bauleitplanung Transparenz. Direkt zu Beginn des Baugesetzbuches hat der Gesetzgeber in § 3 BauGB unter der Überschrift "Beteiligung der Öffentlichkeit" klargestellt: "Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben." Ausnahmen von dieser Regelung der Unterrichtung und Erörterung gibt es nur, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.
In diesem Zusammenhang gehe ich davon aus, dass die Gemeinde die Ansiedlung der Windenergieanlagen über einen entsprechenden Flächennutzungsplan geregelt hat. An dieser Stelle wäre Raum für Äußerung und Erörterung gewesen, bzw. die Erörterung hätte hier zu einer Änderung der Planung führen können.
Anhaltspunkte, dass die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung nicht gegeben wurde bzw. hier eine der genannten Ausnahmen in unzutreffender Weise angenommen wurde, sehe ich nicht.
Weitere Informationen zu Windkraftanlagen im Saarland und den damit zusammenhängenden Verfahrensschritten, finden Sie im erwähnten Leitfaden Windenergie, den das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr herausgegeben hat. Sie finden ihn hier zum kostenlosen Download als PDF-Datei: https://www.saarland.de/dokumente/thema_energie/Leitfaden_Windenergie_Saarland.pdf
Ich hoffe, dass ich die Situation für Sie etwas einordnen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Markus Uhl

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