Frage an Markus Uhl von Marc S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Uhl,
auf der Bundestagsseite werden u.a. die Parteispenden über 50.000€ aufgeführt.
https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/fundstellen50000/2017
Wenn ich mir die Spendenliste so ansehe, dann fallen mir sofort drei Fragen ein:
1) Warum sind Spenden erst ab einer Einzelspende von 50.00€ zu veröffentlichen? 10.000€ z.B. sind auch schon eine Menge Geld.
2) Werden mehrere Einzelspenden derselben Person/Firma von z.B. 10 * 49.999€ nicht erfasst, obwohl die Gesamtsumme sehr hoch ist?
3) Welchen Nutzen haben Personen/Firmen davon, 50.001€ zu spenden und damit veröffentlicht zu werden? Gibt es evtl. weitere Einzelspenden, die dann aber unter der Radargrenze liegen? Wird nicht möglicherweise Augenwischerei betrieben?
Ich denke, hinsichtlich besserer Transparenz sollte die Grenze von 50.000€ zum einen nach unten geschraubt werden und/oder zum anderen sollte ein Passus hinzugefügt werden, dass - sobald die Summe der Einzelspenden die neue Grenze überschreitet - sämtliche Einzelspenden zu veröffentlichen sind. Ggf. pro Monat gebündelt.
Wie denken Sie darüber? Wird dies bereits ernsthaft diskutiert?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus und viele Grüße,
M.S.
Sehr geehrter Herr S.,
mit Ihrer Frage sprechen Sie ein Thema an, das so lange existiert, wie es die Parteien gibt, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlt und deren Aktivitäten finanziert werden müssen.
Vorab: Parteien haben nach dem Grundgesetz eine besondere Aufgabe bei der politischen Willensbildung zu leisten. Sie müssen also in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe zu erfüllen.
Parteien finanzieren sich aus Mitgliedbeiträgen, aus Wahlkampfkostenerstattungen und eben aus Spenden. Wer Spenden von vornherein ablehnt, muss sich fragen lassen, ob er eine rein staatliche Finanzierung, also durch Steuermittel, vorzieht.
Die Veröffentlichungspflicht festzulegen halte ich – einschließlich der heute geltenden Höhen – für richtig und angemessen. Allerdings sieht das Parteiengesetz deutlich niedrigere Spendensummen vor, welche veröffentlicht werden müssen. Die von Ihnen angesprochenen 50.000 € müssen sofort veröffentlicht werden – geringere Spenden werden mit dem Jahresbericht veröffentlicht.
Hierzu gibt es im Parteiengesetz eine sehr klare Rechtsgrundlage. Der Paragraph 25, Absatz 3 und Absatz 4 stellen hierzu klar:
(3) Spenden, Mitgliedsbeiträge und Mandatsträgerbeiträge an eine Partei oder einen oder mehrere ihrer Gebietsverbände, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr (Rechnungsjahr) 10 000 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwenders sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Zuwendung unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache.
(4) Nach Absatz 2 unzulässige Spenden sind von der Partei unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr (§ 19a Abs. 3) an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten.
Dadurch ist für jede Bürgerin und jeden Bürger eine Regelung getroffen, welche eine hohe Transparenz darstellt. Diese Regelung finde ich persönlich richtig und wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Uhl