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SPD
• 27.09.2024

Man muss auch feststellen, dass nicht alle Schutzsuchenden, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind, unberechtigterweise nach Deutschland kommen. So können beispielsweise nach Griechenland Menschen teilweise nicht zurückgeführt werden, weil die dortigen Aufnahmebedingungen nicht menschenwürdig sind. Diese Menschen bleiben daher berechtigterweise in Deutschland.

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