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Markus Töns
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Frage von Hans M. •

Mit welcher Begründung widersetzt sich der Kanzler der nach Art 65 GG Richtlinienkompetenz hat, der Zurückweisung von Flüchtlingen, die über sichere Drittstaaten nach Deutschland eingereist sind ?

Herr Töns,

Zitat: Woidke schimpft über Asylpolitik: „Ein Irrsinn, den kein Bürger mehr versteht“

„Die Wahrheit ist doch, dass die Dublin-Verordnung auch von anderen EU-Ländern kaum mehr angewendet wird. Die Menschen erwarten, dass wir jetzt Lösungen finden. Dass wir Asylbewerber, für die ein anderes Land zuständig ist, hereinlassen und dann nicht mehr abschieben können, ist ein Irrsinn, den kein Bürger mehr versteht.“

https://de.yahoo.com/nachrichten/dietmar-woidke-spd-ministerpr%C3%A4sident-w%C3%BCtet-093624882.html

1. Mit welcher Begründung widersetzt sich der Kanzler, der nach Art 65 GG dazu die klare Richtlinienkompetenz hat, der Zurückweisung von Flüchtlingen, die über sichere Drittstaaten nach Deutschland eingereist sind ?

2. Artikel 16a besagt UNMIßVERSTÄNDLICH (!) „dass Menschen, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, kein Asylrecht erhalten"

Wann endlich setzt der Kanzler, wenn es nicht anders geht auch gegen die Grünen, geltendes Recht durch und respektiert 16a GG ?

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Zurückweisungen an den deutschen Grenzen finden bereits statt - und zwar immer dann, wenn die Person keine Einreiseberechtigung hat und kein Schutzbegehren stellt. Wenn Menschen allerdings ein Schutzbegehren in Deutschland stellen (Asyl), dann haben sie Anrecht auf eine individuelle Prüfung ihres Falls. 

Denn anders als beispielsweise die Union es darstellt, findet eine europarechtskonforme Prüfung eines erneuten Schutzbegehrens immer in einer Einzelfallprüfung statt - die entsprechende Rücküberstellung an das zuständige Land, falls die Person nicht bleiben darf, erfolgt in einem koordinierten Verfahren mit dem entsprechenden EU-Staat, nicht einfach "an der Grenze". Man muss auch feststellen, dass nicht alle Schutzsuchenden, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind, unberechtigterweise nach Deutschland kommen. So können beispielsweise nach Griechenland Menschen teilweise nicht zurückgeführt werden, weil die dortigen Aufnahmebedingungen nicht menschenwürdig sind. Diese Menschen bleiben daher berechtigterweise in Deutschland. Die Bundesregierung hat sich deshalb auch für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems eingesetzt, die europaweite Mindeststandards bei den Aufnahmebedingungen und die Zuständigkeit des Ersteinreisestaats unterstreichen. 

Auch für die SPD gilt: wenn Menschen aufgrund eines laufenden Verfahrens oder einer Anerkennung in einem anderen EU-Staat (in Verbindung mit entsprechenden Aufnahmebedingungen) kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, müssen sie auch wieder zurückkehren. Das forciert auch die Bundesregierung mit der angesprochenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, durch verstärkte Grenzkontrollen, durch schnellere Verfahren beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und durch entsprechende geordnete Verfahren mit den zuständigen EU-Staaten. 

Die SPD setzt sich also gleichermaßen für die Rechte von Schutzsuchenden, für die Einhaltung des Europarechts und für ein funktionierendes Dublin-System ein, zudem auch gehört, dass zuständige Staaten auch ihrer Verantwortung nachkommen. 

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