Frage an Markus Pauzenberger von Claudius Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Pauzenberger,
wie steht die SPD zu einer Volksabstimmung zu einer Verfassung der Deutschen nach Art. 146 GG und zur Frage, ob ein Friedensvertrag mit den Siegermächten im WK II notwendig ist?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Claudius Zell
Sehr geehrter Herr Zell,
Art 146 GG bestimmt, dass die geltende deutsche Verfassung, das Grundgesetz, grundsätzlich in freier Entscheidung des deutschen Volkes durch einen neuen Verfassungstext ersetzt werden könnte. Das deutsche Grundgesetz ist ein Musterbeispiel für eine moderne freiheitliche Verfassung und ein Grundstein für die Entwicklung einer offenen und friedlichen Gesellschaft nach dem historischen Desaster, das das nationalsozialistische Regime in Deutschland hinterlassen hat. Deshalb sehe ich zur Zeit keine Notwendigkeit unser Grundgesetz durch eine neue Verfassung zu ändern.
Die weitere Frage nach der Notwendigkeit eines Friedensvertrages nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich spätestens mit dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. Sept. 1990 erledigt. Mit diesem sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrag beendeten die Vier Mächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes und bestätigten, dass das vereinte Deutschland volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten hat.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Pauzenberger