Markus Pauzenberger
SPD
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Frage von Th. M. •

Frage an Markus Pauzenberger von Th. M. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Diedrich,
1. leider trifft das Berliner Schulreform nicht die Belange der Europaschulen und bereitet uns und vielen anderen Eltern große Sorgen. Wie werden Sie aktiv um die Europaschule in Ihrem Bezirk zu stärken und zu fördern?

2. Das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz - TKBG verhindert wirksam die Betreuung von Kindern in der Ferienzeit. Wir brauchten diesen Sommer für unsere Tochter eine zweiwöchige Betreuung, durch den beigefügten Passus wurde es wirksam verhindert. Wir sollten für die 14 Tage den gesamten Jahresbeitrag entrichten! Noch im letzten Jahr wurde eine tageweise Abrechnung vorgenommen!! Hier liegt eine massive Verschlechterung vor.
Wir wünschen uns Ihr Engement damit dieser unsinnige Passus korrigiert wird!!! Wie stehen Sie dazu?

"(3) Schülerinnen und Schüler, die nur eine Betreuung in den Ferien benötigen, erhalten an der Ganztagsgrundschule in gebundener Form eine Betreuung zwischen 7.30 und 16.00 Uhr, an der verlässlichen Halbtagsgrundschule eine Betreuung zwischen 7.30 und 13.30 Uhr, wenn sie einen entsprechenden Betreuungsvertrag mit einer Laufzeit bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres abschließen. Die Kostenbeteiligung (drei Monatsbeiträge) ist in vier gleichen auf das Schuljahr bezogenen Quartalsraten zu zahlen. Bei einem Vertragsbeginn im laufenden Schuljahr sind die entsprechenden Teilraten für das laufende und die verbleibenden Quartale zu leisten. Bei außerordentlicher Beendigung des Betreuungsvertrages im laufenden Schuljahr ist die Kostenbeteiligung für das laufende und für die abgelaufenen Quartale zu leisten."

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Matscheroth,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen wie folgt gerne beantworten möchte.

Ich nehme an, dass die Sorge, die Sie aus der Schulreform für die
Europaschulen bewegt, der Wegfall der Vorklassen ist. In meinem Wahlkreis existieren zwei Grundschulen, die am Schulversuch Staatliche Europaschule teilnehmen. Das ist zum einen die Grundschule Am Arkonaplatz mit dem bilingualen Angebot deutsch-französisch und zum Zweiten die Grundschule Neues Tor mit dem bilingualen Angebot deutsch-portugiesisch. Die vorschulische Vorbereitung für den Besuch einer Europaschule erfolgt jetzt vollständig in zweisprachigen Kitas. Das heißt, dass anders als früher, die Wahlfreiheit zum Besuch einer Kita oder einer Vorklasse zu Gunsten einer einheitlichen Regelung aufgegeben wurde. Auswirkungen auf das Konzept der Europaschulen sollen sich daraus nicht ergeben, da im Land Berlin (nach der mir erteilten Auskunft) ausreichend zweisprachige Kitaplätze vorhanden sind. Den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen diesen Kitas und den weiterführenden Grundschulen halte ich aber für erforderlich, um einen möglichst reibungslosen Übergang in die Schule zu ermöglichen und die Arbeit in den Kitas auf die besonderen Anforderungen von Europaschulen besser ausrichten zu können. Sollten freie Träger darüber hinaus einen entsprechenen Bedarf nachweisen und die Voraussetzungen für den Betrieb einer Kita erfüllen, würde ich auch zusätzliche Kitastandorte mit zweisprachigem Angebot unterstützen. Neben der Absicherung ausreichender Kitaplätze muss die Zweisprachigkeit aber auch im Oberschulbereich gesichert sein. Dabei bevorzuge ich grundsätzlich die Gesamtschule als Schulform. Auch die Eltern der Grundschule Neues Tor haben dies kürzlich so gesehen, mit der Folge, dass der Bezirk Mitte die deutsch-portugiesische Europaschule im Oberschulbereich (bisher getrennt in einem Gymnasium und einer Realschule in Tiergarten organisiert) zum jetzt begonnenen Schuljahr nach Pankow verloren hat. Dies halte ich aber für einen akzeptablen Vorgang, die Organisation von Europaschulen darf sich nicht an Bezirksgrenzen orientieren, ihr Angebot richtet sich schließlich an ganz Berlin. Für meinen Wahlkreis wünsche ich mir die langfristige Absicherung des vorhandenen Europaschulangebots.

Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt war für mich neu, daher habe ich mich bei Experten erkundigt, wie das TKBG die Ferienbetreuung gegenwärtig regelt. Dabei wurde mir die Auskunft erteilt, dass Ihre Darstellung richtig ist, in allen Fällen ein Vertrag über das ganze Schuljahr abzuschließen ist, unabhängig vom gewünschten Bedarf. Darin besteht auch aus meiner Sicht eine Regelungslücke und ich würde mich gerne dafür einsetzen, hier über eine Gesetzesänderung die Regeln zur Ferienbetreuung im Interesse der Eltern und der Kinder zu verbessern. Bis dahin kann ich Ihnen nur den Rat geben, die Möglichkeiten des TKBG zu nutzen und über eine umgehende Kündigung des erienbetreuungsvertrags die Laufzeit deutlich zu reduzieren und damit auch Ihre Kosten zu senken.

Mit den besten Grüßen
Markus Pauzenberger