
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Hinweise. Ich habe ich mich in meiner Antwort auf die EU-Verordnung (EG) 2320/2002 bezogen, in der es heißt: „Personal, das Zugang zu Sicherheitsbereichen haben muss, ist einer Zuverlässigkeitsprüfung zu unterziehen, die sich mindestens auf die fünf vorangegangenen Jahre erstreckt. Die Überprüfung ist in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren zu wiederholen.“ Ich war davon ausgegangen, dass Personal auch Piloten einschließt. (...)