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FDP
• 13.05.2008

(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Hinweise. Ich habe ich mich in meiner Antwort auf die EU-Verordnung (EG) 2320/2002 bezogen, in der es heißt: „Personal, das Zugang zu Sicherheitsbereichen haben muss, ist einer Zuverlässigkeitsprüfung zu unterziehen, die sich mindestens auf die fünf vorangegangenen Jahre erstreckt. Die Überprüfung ist in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren zu wiederholen.“ Ich war davon ausgegangen, dass Personal auch Piloten einschließt. (...)

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FDP
• 22.04.2008

(...) Im Rahmen dieser Prüfung sollte und soll durch Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses und eines Auszugs aus dem Bundesverkehrsregister insbesondere geklärt werden, ob der Betroffene zum Beispiel durch Trunkenheit im Straßenverkehr auffällig wurde, was ggf. (...) Die Wahrscheinlichkeit, durch eine solche Sicherheitsüberprüfung einen potenziellen Attentäter zu enttarnen, erscheint aber gering, da nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden keiner der Terroristen vom 11.09.2001 in dieser oder ähnlicher Weise zuvor polizeilich in Erscheinung getreten war. (...)

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FDP
• 07.05.2008

(...) Kinder brauchen eine Lobby. Mit einem Kinderwahlrecht von Geburt an, bekämen Familien, und damit die Betroffenen, schlagartig mehr Gewicht in der Politik. Das heißt aber nicht, dass Kinder plötzlich wählen dürfen, mein Vorschlag sieht ein von den Sorgeberechtigten treuhänderisch als den gesetzlichen Vertretern für ihr Kind ausgeübtes Wahlrecht vor. (...)

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FDP
• 18.01.2008

(...) Dies schließt den Bau einer Moschee ein. Gerade vor der Praxis der sogenannten Hinterhofmoscheen in Berlin begrüße ich ein öffentlich präsentes Gebäude, das zur Integration von in Deutschland lebenden Muslimen explizit einen Beitrag leisten möchte. (...) Bezüglich Ihrer Bedenken zum Verein "Inssan": Dieser Verein bekennt sich zur demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. (...)

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FDP
• 07.12.2007

(...) Auf der zurzeit noch gültigen Gesetzesgrundlage ist ein Wechsel des Schornsteinfegers leider nicht möglich. Ihnen bleibt einzig sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über den Schornsteinfeger zu beschweren, sollte dieser Anlass dazu geben. Ansprechpartner für Sie ist in der Regel die Bauaufsicht des jeweiligen Bezirks. (...)

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