Frage an Markus Löning von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Löning,
der Presse habe ich ihre Forderung nach einem Kinderwahlrecht entnommen, welches treuhänderisch durch die Eltern wahrgenommen werden würde. Hierzu habe ich folgende Fragen:
Wäre ein solches Kinderwahlrecht dann vom Sorgerechtsstatus der Eltern abhängig? Oder würde dieses dann von der Mutter für die Töchter und vom Vater für die Söhne ausgeübt?
Ist ihnen bekannt, dass noch heute viele Väter kein automatisches Sorgerecht ab Geburt erhalten, nur weil die Mutter dem ohne Gründe anzugeben nicht zustimmt?
Ist Ihnen klar oder ist dies beabsichtigt, dass durch den Sachverhalt, dass viel mehr Mütter als Väter ein Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder besitzen, eine geschlechtsspezifische Verschiebung des Wahlsystems die Folge wäre?
Dürfte auch die gewalttätige und kindesvernachlässigende Mutter das Wahlrecht für ihre Kinder ausüben?
Könnte ihrer Meinung nach den Kindern dadurch eine Stimme gegeben werden, indem man die UN-Kinderrechtekonvention in Deutschland endlich in geltendes Recht umsetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stiefel