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Frage von Bernd K. •

Frage an Markus Löning von Bernd K. bezüglich Innere Sicherheit

wir haben als Zehlendorfer einen Schornsteinfeger aus Wandlitz; gibt es eine Möglichkeit den Schornsteinfeger zu wechseln; wenn ja, was ist dazu erforderlich.
Vielen Dank

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kleinschmidt,

vielen Dank für Ihre Frage zum Schornsteinfegerwesen. Auf der zurzeit noch gültigen Gesetzesgrundlage ist ein Wechsel des Schornsteinfegers leider nicht möglich. Ihnen bleibt einzig sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über den Schornsteinfeger zu beschweren, sollte dieser Anlass dazu geben. Ansprechpartner für Sie ist in der Regel die Bauaufsicht des jeweiligen Bezirks.
Leider kann ich Ihnen noch nicht mitteilen, wie Sie Ihren Schornsteinfeger zukünftig wechseln können. Die Neuregelung des Gesetzes zum Schornsteinfegerwesen befindet sich noch in der Diskussionsphase. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat Anfang November 2007 eine Neufassung eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vorgelegt. Bislang ist nicht abzusehen, wann die Bundesregierung einen endgültigen Entwurf des Gesetzes im Deutschen Bundestag einbringt.
Aufgrund eines durch die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens ist Deutschland zu einer Neuregelung verpflichtet. Die EU-Kommission fordert, wie auch die FDP-Bundestagsfraktion, eine Abschaffung des Gebietsmonopols für Schornsteinfeger und damit mehr Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen.

Mit freundlichem Gruß
Markus Löning MdB