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Markus Kurth
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Frage von Heiko H. •

Letztes Jahr wurden die Bedarfssätze nach SGB II neu bestimmt. Was wollen Sie tun, um zu verhindern, dass ärmere Mitbürger immer mehr aus der heutigen Mobilitätsgesellschaft ausgeschlossen werden?

Mobilität ist kein Luxusartikel. Doch in NRW kann sich ein(e) Hartz IV-Empfänger/-in ohne Einschränkungen bei anderen Ausgaben nicht mal ein „Sozialticket“ leisten. Trotz Landesförderung. Von gelegentlichen Fahrten über die eigenen Stadt- bzw. Kreisgrenzen hinaus ganz zu schweigen.
Man kann es nur abenteuerlich nennen, wie das Bundesarbeitsministerium die im Rahmen der EVS 2018 empirisch erhobenen, ohnehin nicht gerade üppigen Ausgaben unterer Einkommensgruppen für die Nutzung von „fremden Verkehrsdienstleistungen“ (im wesentlichen Bus und Bahn, aber auch gelegentliche Fahrten mit Eisenbahn oder Taxi) in Höhe von durchschnittlich 47,01 € in mehreren Rechen­schritten auf angeblich existenznotwendige 35,16 € heruntergerechnet hat.* Fürs Jahr 2021 wurde daraus ein monatlicher „Bedarf“ von 36,05 € abgeleitet. Nur zum Vergleich: Ein Sozialticket kostet im VRR aktuell 39,35 €, im VRS sogar 42,80 €.
* s. Begründung zum ursprünglichen Gesetzentwurf, BT-Drucksache 19/22750 v. 23.9.2020, S. 27f

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Sehr geehrter Herr H.

die Hartz IV-Regelsätze liegen seit Jahren auf einem derart niedrigen Niveau, dass sie die tatsächlichen Bedarfe nicht decken, auch nicht die Mobilitätsbedarfe. Sie gehen an der Lebensrealität deshalb völlig vorbei. Die Bundesregierung hat die Chance vertan, das Regelsatzermittlungsverfahren grundlegend zu reformieren. Stattdessen wurden die Regelsätze nur um geringe Beträge erhöht und weiter politisch klein gerechnet. Für die Empfänger*innen bedeutet das, dass sie weiterhin vom sozialen und kulturellen Leben ausgeschlossen bleiben. 

Wir wollen die Regelsätze schrittweise auf ein existenzsicherndes Niveau anheben. Dazu haben wir ein wissenschaftlich fundiertes Konzept zur Berechnung der Regelsätze vorgestellt. Verdeckt arme Menschen werden dabei aus der Vergleichsgruppe herausgerechnet und es wird auf Streichungen einzelner Bedarfe verzichtet. Außerdem orientieren wir uns bei den Berechnungen an dem Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den tatsächlichen Lebensbedingungen, wie es vom Bundesverfassungsgericht 2010 eingefordert wurde. In einem ersten Schritt werden wir den Regelsatz um mindestens 50 Euro und damit spürbar anheben. Die Leistungen der Garantiesicherung wollen wir schrittweise individualisieren. Die Anrechnung von Einkommen werden wir deutlich attraktiver gestalten, sodass zusätzliche Erwerbstätigkeit immer zu einem spürbar höheren Einkommen führt. Jugendliche in leistungsempfangenden Familien sollen ohne Anrechnung Geld verdienen dürfen. Vermögen werden künftig unbürokratischer und mit Hilfe einer einfachen Selbstauskunft geprüft. Das Schonvermögen wollen wir anheben.

Beste Grüße

Markus Kurth

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