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Markus Kurth
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Frage von Markus H. •

Wie stehen Sie dazu, Journalismus als eigenständigen gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung aufzunehmen?

Sehr geehrter Herr Kurth,

wie ich erfahren habe wurde der geplante Anwendungserlass des Finanzministeriums, der dem gemeinnützigen Journalismus Rechtssicherheit geben sollte, am 16.09.2024 abgelehnt. Ich finde das bedenklich, weil deshalb die nötige Rechtssicherheit für Projekte wie CORRECTIV oder Der Volksverpetzer weiterhin nicht gegeben ist. Diese und andere, ähnliche Projekte und Initiativen sind aber meiner Meinung nach wichtig für eine lebendige Demokratie, die eine gut informierte Öffentlichkeit braucht. Ich möchte Sie daher bitten, sich für eine möglichst baldige Anerkennung des Journalismus als gemeinnützigen Zweck im Sinne der Abgabenordnung einzusetzen.

Viele Grüße aus Dortmund

Markus H.

 

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre Einschätzung, dass der "Non-Profit Journalismus" à la Volksverpetzer oder Correctiv gut für eine informierte Gesellschaft ist. Diese Angebote tragen neben öffentlich-rechtlichen und privaten Medienangeboten zu einer vielfältigen Medienlandschaft bei. Als Ampel haben wir im Koalitionsvertrag daher auch verabredet, "Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus" zu schaffen". 

Das Bundesministerium der Finanzen hatte vorgeschlagen, journalistische Initiativen als Erweiterung des Bildungszwecks mit einem Erlass zu regeln, ohne ein eigenes Gesetz zu formulieren. Diese untergesetzliche Änderung der Abgabenordnung ist eine gute Lösung, um die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Ein gesetzlicher Eintrag schafft allerdings mehr Rechtssicherheit und entlastet die Finanzämter noch effektiver. Deswegen setzen wir Grünen im Bundestag uns dafür ein, Journalismus als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung einzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kurth

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