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Markus Kurth
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Frage von Eric C. •

Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)?

Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)? Bei Kapitalauszahlung nach Jahrzehnten Einzahlung hilft der Freibetrag kaum. Die Bevölkerung sollte doch über die bAV-Säule vorsorgen?

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Eine völlige Abschaffung der Doppelverbeitragung wäre sicherlich wünschenswert, sie ist aber, wie die vergangenen zwanzig Jahre gezeigt haben, finanziell nur schwer vorstellbar. In der vergangenen Legislaturperiode hat die damalige große Koalition deshalb eine Freibetragsregelung eingeführt, um die Situation bei Direktversicherungen zumindest abzumildern. Damit wurde damals schon das Wesentliche getan, was möglich ist. Es ist finanziell schlicht bei der langjährigen Lage des Gesundheitssystems und den Herausforderungen, die auf es noch zukommen werden, nur schwer vorstellbar, die Doppelverbeitragung komplett abzuschaffen, und es ist komplett unmöglich, alle für die inzwischen doppelt gezahlten Beiträge zu kompensieren. Letztendlich müsste deshalb differenziert werden zwischen Personen, die vor 2004 eine Direktversicherung abgeschlossen haben, ohne ahnen zu können, dass eine Doppelverbeitragung kommen wird, und jenen, die danach eine Direktversicherung abgeschlossen haben und das Wissen zugänglich hatten, dass eine Doppelverbeitragung stattfindet. Leider ist es nicht möglich, diese Differenzierung komplett sauber hinzubekommen und die Doppelverbeitragung nur für diejenigen zu ändern, deren Direktversicherung vor 2004 abgeschlossen wurde. Deshalb gibt es die Freibetragsregelung, die zumindest für all diejenigen, die besonders darauf angewiesen sind, die Doppelverbeitragung abmildert. Einer Verbesserung der Freibetragsregelung stehen wir aber grundsätzlich offen gegenüber.

Eine Verbesserung der Freibetragsregelung hat es in dieser Legislaturperiode nicht in den Koalitionsvertrag geschafft, und die derzeitige Haushaltslage ließ es auch nicht zu, in dieser Legislaturperiode dennoch etwas daran zu machen. Da die Legislaturperiode nun früher zu Ende geht, wird sich also bis zur nächsten Wahl nichts mehr tun. Ob es in der kommenden Legislaturperiode Möglichkeiten geben wird, wird von den dann vorliegenden Mehrheitsverhältnissen abhängen. Eine vollständige Abschaffung der Doppelverbeitragung halten wir aber für mittelfristig nicht umsetzbar.

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