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Markus Kurth
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Frage von Jörg R. •

Welche finanziellen Folgen hat die Abschaffung der Beamtenpensionen durch die SPD auf die Pensionisten und aktiven BeamtInnen. Gilt das Grundgesetz (Art. 33 Abs. 5) überhaupt noch?

Sehr geehrter Herr Kurth,
insbesondere SPD und Grüne fordern die Abschaffung der Beamtenpensionen und die Einbeziehung der BeamtInnen in die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch VDK und Paritätischer überbieten sich hier in ihren populistischen und harschen Forderungen.
Frage an Sie:
Wie ist die Anwartschaft der im aktiven Dienst befindlichen BeamtInnen auf eine amtsangemessene Pension geschützt? (Bestands- bzw. Vertrauensschutz)
Ist es denkbar, den aktiven Beamten diese Anwartschaft zu streichen und diese aufgrund der (verhältnismäßig) niedrigen Bruttobezüge in eine äußerst ungünstige Rentenzahlung zu zwingen.
Ist es daher nicht gerade für jüngere BeamtInnen sinnvoll, den Dienst zu quittieren und sich in der freien Wirtschaft um weitaus besser bezahlte Arbeitsplätze zu bemühen – zumal der Fachkräftemangel hier lohnende Perspektiven bietet?
Leider bin ich mit 58 Jahren zu alt für diesen offensichtlich notwendigen Schritt.
MfG J.R.

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Sehr geehrter Herr R.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Pensionen von Beamt*innen. Ich kann Sie beruhigen: Anwartschaften von aktiven und pensionierten Beamt*innen sind in Ihrem Bestand geschützt, selbst wenn es zu einer Reform kommen sollte. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, Ihre Anwartschaft auf eine Beamtenpension ist nicht in Gefahr.

Ich persönlich denke zudem, dass auch junge Beamt*innen nicht überrascht werden dürfen, dass sie künftig so ohne weiteres in der GRV wären im Falle einer Reform. Denn sie haben sich ja bewusst für eine Beamtenlaufbahn entschieden und dabei sicherlich die Pensionsansprüche "eingepreist". Insofern wäre die Versicherungspflicht für Beamt*inen in der GRV mit jahrzehntelangen Übergangsfristen zum Zwecke des Vertrauensschutzes verbunden. Für Beamt*innen, die in der GRV pflichtversichert wären, müsste auch eine Zusatzversicherung eingerichtet werden, die der besonderen Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamt*innen gerecht wird. Eine bloße Kopie der bestehenden VBL für Angestellte wäre da sicherlich nicht ausreichend.

Sie als bereits verbeamteter Bürger brauchen meiner Meinung nach also nichts zu befürchten was Ihre Pension angeht.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kurth

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