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Markus Kurth
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Frage von Heiko H. •

Hallo Markus, das Bundeskabinett hat eine Fortschreibung der gesetzlichen Regelsätze beschlossen, die weit unter der aktuellen Inflationsrate bleibt. Was hältst Du davon? Was kann man tun?

Während die Medien von einer Teuerungsrate von knapp 4 Prozent sprechen, hat das Kabinett letzte Woche auf Vorlage des BMAS eine Verordnung verabschiedet, nach der die Regelsätze nach SGB II und SGB XII zum 1. Januar 2022 um nicht mal 1 % angehoben werden sollen. Maßgeblich für die Berechnung dieser Veränderungsrate war die Preis- und Lohnentwicklung vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021.
Die Regelung für die Berechnungsweise (§ 28a SGB XII) enthält u.E. einen Konstruktionsfehler, der bei geringer Inflation nicht so sehr auffällt. Gibt es aber größere Aus­schläge bei den Preisen und/oder den Löhnen, so kommen diese erst mit 1 bis 2 Jahren Verzögerung bei den Leistungen an. Der Vorteil für die Regierungen: Mehrausgaben werden so immer um eine gewisse Zeit nach hinten verschoben. Für die Betroffenen ist es hingegen bitter, da die Preiserhöhung ja jetzt, und nicht erst im übernächsten Jahr, zuschlägt. Bei Lichte betrachtet stellt die für 2022 vor­gesehene Anpassung eine Realwertsenkung dar.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Heiko,

die Erhöhung der Regelsätze um in der Regel nur drei Euro (etwa auf 449 Euro für alleinstehende Erwachsene) ist bei weitem nicht ausreichend und liegt noch unterhalb der Preisentwicklung. Die Existenzgrundlage und die Würde aller Menschen muss besonders in Zeiten wie diesen gesichert sein. Wir Grüne fordern eine deutliche Anhebung der Regelsätze und die Einführung einer Garantiesicherung statt Hartz IV. Alle weiteren Infos dazu findest Du hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/soziales/hartz-iv-ueberwinden-garantiesicherung-einfuehren 

Beste Grüße

Markus

 

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