Das Grüne Wahlprogramm (S. 115) skizziert einen Bürger*innenfonds. Werde ich mein bestehendes Riester-Fonds-Vermögen ohne Abstriche/Einschränkungen in den geplanten Bürg.*fonds übertragen können?
Sehr geehrter Herr Kurth,
leider finde ich im Wahlprogramm keine konkreten Ansprechpartner, so dass ich mich an Sie als Sprecher für Rentenpolitik wende – ich freue mich, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten:
1. Werde ich ohne Einschränkungen oder Abstriche (wie etwa Steuer-Rückzahlungen, Kapitalertragssteuern, Wechselgebühren, …) mein Riester-Fonds-Vermögen in die Bürger*innenversicherung übertragen können? Den Riester-Vertrag bis zur Rente ruhen zu lassen und mit dem Bürger*innen-Fonds – in der Mitte meines Erwerbslebens – bei null zu starten wäre fatal für die Werteentwicklung meiner privaten Altersvorsorge. Das betrifft neben mir auch gut 16 Millionen bereits abgeschlossener und bereits besparter Riester-Verträge (Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/riester-rente-reform-101.html).
2. Wird das gebildete Kapital der Bürger*innenversicherung weiterhin gegenüber Pfändungen oder Berechnung von ev. Arbeitslosengeld geschützt sein?
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr G.
vielen Dank für Ihre Fragen.
Wir wollen die Riester- und die Rürup-Rente durch einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ersetzen. Für Menschen mit einem bestehenden Riestervertrag besteht, falls von ihnen gewünscht, Bestandsschutz. Das angesparte Vermögen in einem solchen Riester-Vertrag soll jede und jeder problemlos in den Bürger*innenfonds überführen können. Verluste, wie von Ihnen beschrieben, wollen wir dabei ausschließen. Darüber hinaus sollen geförderte Bürger*innenfonds-Ansparungen, wie im Falle der heutigen Riester-Rente auch, unpfändbar sein und bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II keine Rolle spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kurth