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Frage von Uwe B. •

Frage an Markus Kurth von Uwe B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kuhrt!
Nicht nur ich, sondern auch tausende andere Arbeitssuchende, die an einer von den Arbeitsagenturen geförderten Trainings- und Qualifizierungmaßnahme teilnehmen dürfen, müssen später mit Erstaunen Bescheide ihrer Arbeitsagenturen zur Kenntnis nehmen in denen es unter anderem heißt:
"Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr,
nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie während des Leistungsbezugs eine Beschäftigung ausgeübt...
In der Zeit vom... bis... haben Sie deshalb Leistungen in Höhe von insgesamt...zu Unrecht erhalten."
Dazu habe ich als Betroffener zwei Fragen:
1.)
Ist es eigentlich vom Gesetzgeber so gewollt , dass arbeitswillige Menschen durch eine Formulierung verunsichert und beleidigt werden, die sie in die Nähe von Sozialbetrügern rückt?
2:) Ist den Abgeordneten bekannt, ob diese "zu Unrecht" gezahlten Leistungen in die Statistiken über sog. Sozialbetrüger eingehen und so die Zahlen verfälschen, und in Kauf genommen, dass Vorurteile gegen Arbeitssuchende verstärkt werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bogumil,

vielen Dank für Ihre Mitteilung und die darin enthaltenen Anregungen. Leider ist der Sprachgebrauch in den Behörden eher rechtstechnisch orientiert. Deshalb kommt es immer wieder zu "unsensiblen" Formulierungen, was selbstverständlich zu kritisieren ist. Da ich ihren Bescheid und den damit verbundenen Sachverhalt nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, ob der Bescheid zu Recht ergangen ist. Da Sie - nach dem, was sie schildern - nicht in betrügerischer Weise Arbeitslosengeld-Leistungen bezogen haben, sondern lediglich an einer Maßnahme teilgenommen haben, dürfte der Bescheid in keiner Statistik erscheinen.

Beste Grüße

Markus Kurth, MdB

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