Frage an Markus Kurth von Karl K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Markus Kurth,
Ihr Interesse, das ich Sie wähle, ist berechtigt. Sie möchten meine Stimme, damit Sie in den nächsten vier Jahren Gesetze verabschieden können und die Bundesregierung kontrollieren. Ein bedeutendes Kontrollinstrument und gleichzeitig grundgesetzlich gesichertes Grundrecht jedes einzelnen Souverän unseres Staates ist das Grundrecht nach GG Art. 17, das Recht, sich mit Beschwerden über die Bundesregierung, insbesondere wegen Entzug aus der von der Bundesregierung in GG Art. 20 Abs. 3 abverlangten Bindung an Recht und Gesetz, wozu auch vorsätzliche Irreführung der Bevölkerung zählt, an die zuständige Stelle der Kontrolle über die Bundesregierung, an den Deutschen Bundestag mittels einer Petition nach GG Art. 17 zu wenden.
Bei Eingang einer Petition holt der Deutsche Bundestag (Petitionsausschuss) im ersten Schritt eine Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums ein.
In der Vergangenheit sind mehrere Beispiele belegbar, in denen in Petitionsverfahren die zuständige Bundesbehörde wissentlich wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Deutschen Bundestag aufgestellt hat. Das wurde in der Vergangenheit vom Deutschen Bundestgs durchgängig geduldet. In der Vergangenheit wurde durch den Deutschen Bundestag mehrfach geduldet, dass die Bundesministerien in Verfahren nach GG 17 (Petitionsverfahren) den Deutschen Bundestag in die Irre führt, den deutschen Bundestag belügen.
Gegenwärtig sind im Bereich des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Aufforderungen zu Stellungnahmen durch den letzten Deutschen Bundestag anhängig, bei denen das zuständige Ministerium, dann, wenn man die Erfahrungen der Vergangenheit in die Zukunft projiziert, voraussichtlich wieder wissentlich wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen gegenüber den Deutschen Bundestag tätigen wird, um bestehende Konflikte zum Schein zu lösen, zum schweren Schaden für Menschen.
Aufgrund der Problematik der Lohnnebenkosten, die zu einem erheblichen Teil durch die Gesundheitskosten bestimmt werden, ist für jedermann einsichtig, dass im Gesundheitswesen, im medizinwissenschaftlichen Bereich, die Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit abzuverlangen ist. Die grundgesetzlich gesicherte Freiheit der Wissenschaft kann und darf nicht dahingehend ausgelegt werden, dass diese Freiheit die wissenschaftlichen Bundesgesundheitsbehörden (Robert Koch-Institut (RKI), Paul- Ehlich-Institut (PEI) usw.) von der Verpflichtung der Wissenschaft zur Wahrhaftigkeit befreit.
Einen wesentliche Senkung der Lohnnebenkosten (Krankenkassenbeiträge) ist durch die Verpflichtung der wissenschaftlichen Bundesgesundheitsbehörden zur Wahrhaftigkeit möglich.
Was werden Sie, im Falle Ihres Wahl in den Deutschen Bundestag unternehmen, dass sich zukünftig niemand mehr in den Bundesministerien und Bundesbehörden, trauen kann, in Verfahren nach GG 17 (Petitionsverfahren) gegenüber dem Deutschen Bundestag wahrheitswidrige Tatsachenaussagen zu tätigen, sich niemand mehr trauen kann, als Regierung den Deutschen Bundestag vorsätzlich in die Irre zu führen?
Recht und Gesetz sehen für die Irreführung des Parlamentes durch die Regierung für die für die für die Irreführung Verantwortlichen, harte disziplinarische Strafen vor, die bisher in Verfaren nach GG 17 niemals zur Anwendung gelangten.
Auch diese Unterlassung ist eine schwere Missachtung des Staatsbürgers durch den Deutschen Bundestag. Es gab eine Zeit, da wandten sich Bundespolitiker an die Bürger. Sprachlich wurde in den letzten Jahren zunehmend "Bürger" durch "Wähler" (Stimmvieh) ersetzt. Der Bürger ist Subjekt des Staates. Der umworbene Wähler ist Objekt des Staates. Der sprachliche Ersatz des "Bürgers" durch "Wähler" deutet auf einen gefährlichen Niveaurückfall in überwunden geglaubte deutsche Vergangenheit unseres Staates hin.
Was werden Sie, im Falle Ihres Einzuges in den Deutschen Bundestag unternehmen, damit das Grundrecht nach GG Art. 17, eines der bedeutendsten Kontrollinstrumente unserer staatlichen Ordnung ("Vertrauen ist gut! Kontrolle ist besser!" sagte einmal ein kluger Mensch) in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestags gesellschaftlich staatliche Praxis wird und gesichert wird?
Den Luxus der Geldverschwendung, den Luxus der Verschwendung von Lohnnebenkosten und der knappen öffentlichen Haushaltmittel für Irreführung und Verlogenheit, können wir uns, nach meiner bescheidenen unbedeutenden Meinung, heute in Deutschland nicht mehr leisten.
Wenn wir diesen Luxus der Irreführung und Verlogenheit in Deutschland aufgeben, dann können wir die erforderlichen Geldmittel und Energien freisetzen, um Arbeitsplätze zu sichern und zu erhalten.
Der Luxus der Irreführung und Verlogenheit, auf allen Ebenen, zerstört und vernichtet Arbeitsplätze und verhindert die Enstehung neuer Arbeitsplätze.
Welchen Stellenwert hat für Sie ganz persönlich, für den Fall, dass Sie in den Deutschen Bundestag gewählt werden, bei Ihrer Tätigkeit im Deutschen Bundestag, die Verwirklichung, Sicherstellung und das Abverlangen von den staatlichen Bundesorganen der Verwirklichung des Grundwertes der Wahrhaftigkeit?
"Wahrhaftigkeit" weist nicht auf methaphysische "Wahrheiten" hin, sondern auf Wahrheit im Sinne der Logik, d.h. dass eine Tatsachenaussage auch mit der Tatsächlichkeit übereinstimmen muss. "Wahrhaftigkeit" unterscheidet sich fundamental von Glauben, der immer dem Risiko unterliegt darin zu gründen, Opfer von Irreführungen zu sein. Eine vorsätzliche Verletzung des Gebotes zur Wahrhaftigkeit nennt man in der deutschen Sprache sachlich richtig "Lüge". (Allgemein lügen Politiker nicht. Allenfalls versprechen sie sich vor Wahlen. Das nennt man Wahlversprechen.)
Das möchte ich wissen, bevor ich mich entscheide, Sie zu wählen.
Ich möchte vor Abgabe meiner Stimme wissen, ob ich meine Stimme jemanden gebe, der in Praxis die Meinung vertreten wird, dass wir uns heute die Luxus der Geldverschwendung für Irreführung und Verlogenheit noch leisten können und der deshalb dulden wird, dass sowohl aus dem Staatshaushalt als auch aus den Lohnnebenkosten, insbesondere Krankenkassenbeiträgen, Geldverschwendungen für Irreführung und Verlogenheit gesichert und abverlangt werden.
Mit freundlichem Gruß
Karl Krafeld
Sehr geehrter Herr Krafeld,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist das Petitionsrecht eine bedeutsame Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, sich ungefiltert bei der Volksvertretung Gehör zu verschaffen und direkt auf die politische Willensbildung Einfluss zu nehmen. Mit Erfolg!
In vielen tausend Einzelfällen konnte der Petitionsausschuss konkret Menschen helfen und Probleme lösen.
Ich bin der Auffassung, dass sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages insgesamt bewährt und dennoch bisher nur einen Bruchteil seines Potentials ausgeschöpft hat. Er kann und muss im Sinne einer transparenten und bürgerfreundlichen Arbeit reformiert werden. Das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger zur demokratischen Teilhabe auch über das Petitionsrecht ist gegeben. Dem muss durch eine Stärkung des Petitionsrechts Rechnung getragen werden.
Es ist ein großartiger Erfolg und die größte Reform des Petitionsrechts in den letzten 15 Jahren, dass es Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der SPD in dieser Wahlperiode gelungen ist, Möglichkeiten zu schaffen, die den Bürgerinnen und Bürger einen direkten Zugang zur Volksvertretung für eigene innovative Vorschläge und Initiativen ermöglichen. Wir haben die Stärkung von Massenpetitionen durchgesetzt, die Einreichung von E-Mail Petitionen ermöglicht sowie das Instrument der Öffentlichen Petition eingeführt, die von jedermann im Internet unterstützt werden kann
Der von uns geforderte weitere Ausbau der Rechte und Befugnisse des Petitionsausschusses konnte auf Grund von Vorbehalten des Koalitionspartners und des Endes der Legislaturperiode nicht mehr zum Abschluss gebracht werden.
Wir haben u.a. vorgeschlagen, das Petitionsrecht zu stärken,
- durch ein Selbstsaufgriffsrecht des Petitionsausschusses,
- die Möglichkeit auch auf Verlangen einer Ausschussminderheit von den Informationsbefugnissen Gebrauch zu machen,
- die Sicherung der parlamentarischen Kontrolle in privatisierten Bereichen der Daseinsvorsorge.
- Sanktionsmöglichkeiten bei der Behandlung überwiesener Petitionen,
- die verstärkte Nutzung vorhandener Instrumente, z.B. die Durchführung öffentlicher Ausschusssitzungen, die Einholung von Sachverständigengutachten, die Anhörung von Petenten und Zeugen.
Der engagierte und konsequente Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger im Einzelfall und der weitere Ausbau der Bürgerbeteiligung im Petitionsrecht und der Ausbau der Rechte und Befugnisse des Petitionsausschusses bleiben weiterhin zentrale Anliegen von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kurth