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Markus Kurth
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Frage von Wilhelm D. •

Frage an Markus Kurth von Wilhelm D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kurth,

zunächst danke ich Ihnen für Ihre Antwort vom 30.11.07 auf die Anfrage von Herrn Holdefleiß. Als betroffener Flüchtling von dieser unverhältnismäßigen rückwirkenden Kürzung der Rentenanwartschaft nehme ich dankend zur Kenntnis, dass Sie das Problem erkannt haben und bereit sind, sich für eine politische Lösung einzusetzen.
Eine politische Lösung ist schon deshalb notwendig, weil die unter Rechtsaufsicht des BMAS stehenden Sozialgerichte den Weg zu einer höchstrichterlichen Entscheidung blockieren.
Die damalige BfA hat die Betroffenen von ihrer Auslegung des RÜG, die nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, 1992 nicht benachrichtigt, so dass eine unmittelbare Verfassungsklage wegen Verfristung nicht möglich war.
Was hier und heute mit der Wiederausgliederung von DDR-Flüchtlingen und Altübersiedlern geschieht, die man nach vielen Jahren ihres Lebens in der BRD nach Eintritt der deutschen Einheit plötzlich zu Beitrittsbürgern macht, verstösst gegen den staatsrechlichen Vertrauensschutz in grober Weise.
In diesm Zusammenhang möchte ich Sie auf einen Fehler in Ihrer Antwort aufmerksam machen. Sie schreiben, die vor 1989 Übergesiedelten wären mit dem FRG so berechnet worden, als hätten sie in der DDR alle Beiträge, auch die freiwillige Zusatzrente bezahlt. Das ist eindeutig nicht so, denn die FRG-Anwartschaften spiegeln die Erwerbsbiografie wider und nicht die Beitragsbiografie. Außerdem wurde im FRG ausdrücklich die Zusatzrente für eine Anerkennung ausgeschlossen. Das wurde den Übersiedlern in den amtlichen Schriften der Bundesregierung deutlich mitgeteilt. Das war auch den Ausreiseantragstellern in der DDR bekannt.
Außerdem enthalten Die FRG-Anwartschaften auch einen Entschädigungsanteil für die zum großen Teil grob geschädigte Erwerbsbiografie (Gefängnis,Berufsverbot) der Eingegliederten. Auch diese Entschädigung wird mit der Annullierung der FRG-Anwartschaften gestrichen.
Halten Sie dieses Vorgehen für vertretbar?

Wilhelm Denz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Denz,

ich habe Ihre Nachricht zur Kenntnis genommen. Sie können sich sicher sein, dass Ihre Ausführungen in dem von mir beschriebenen Lösungs- und Erkenntnisprozess (s. Antwort an Herrn Holdefleiß vom 30.11.07) mitgedacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kurth

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