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Frage von Fritz S. •

Frage an Markus Kurth von Fritz S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Markus Kurth,

auch ich hätte gern eine Antwort von Ihnen auf die korrekten Fragen des Herrn J. Holdefleiß vom 16.11.d.J.
Wir Betroffenen sind anerkannte DDR-Flüchtlinge und Altübersiedler, fast alle im Besitz des amtlichen Ausweises C der deutschen Bundesregierung für Sowjetzonenflüchtlinge.
Wenn Sie mit den Irrungen und Wirrungen der Rentenanwartschaften nicht so ganz vertraut sind, helfen Ihnen viele Fragen und Antworten hier auf dieser Plattform zum Thema >Fremdrentenrecht< weiter.
Einige Abgeordnete des deutschen Bundestages haben inzwischen bestätigt, dass die Anwendung des RÜG auf unseren Personenkreis - eingebürgerte Flüchtlinge aus der DDR- , die schon vor dem Mauerfall ihren festen Wohnsitz in der BRD hatten, unrechtmäßig und nicht gewollt war.
Es ist an der Zeit, dass die Abgeordneten diese ungewollte Enteignung rückgängig machen. Unsere Renten waren nach FRG berechnet, heute kriegen wir dank dieser Fehleinschätzung gem. SGB VI weniger Altersrente als diejenigen DDR-Bürger, die gekuscht haben oder dageblieben sind. Ein Unrecht im Rechtsstaat.
Meine Frage an Sie: Werden Abgeordnete des deutschen Bundestages, wovon viele informiert sind, jetzt für unsere Rentenrechte eintreten. Werden Sie als junger Politiker uns, den DDR-Opfern zu ihrem Recht verhelfen?
Freundliche Grüße

Fritz Schaarschmidt

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Antwort von
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Hiermit verweise ich Sie freundlichst auf meine Antwort an Herrn Holdefleiß vom 16.11.07.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Kurth

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