Frage an Markus Kurth von Esther W. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Kurth
Ich habe eine Frage bezüglich der Berücksichtigung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der geplanten Erbschaftsteuerreform.
Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.
Diese Benachteiligung wird sich durch die Erbschaftsteuerreform weiter verschlechtern, wenn Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht weiter wie Fremde behandelt werden.
Die Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe. Lebenspartner haben dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten. Das entlastet den Staat bei den Sozialleistungen. Wenn Lebenspartner sterben, hat der Nachlass wie bei Ehegatten Unterhaltsersatzfunktionen. Der Staat darf zwar aufgrund Art. 6 Abs. 1 GG Ehen besser behandeln als andere Lebensgemeinschaften. Aber wenn der Staat anderen Lebensgemeinschaften dieselben Unterhaltsverpflichtungen auferlegt wie Ehegatten, muss er das beim erbschaftssteuerlichen Zugriff auf den Nachlass nicht auch angemessen berücksichtigen? Wie stehen Sie dazu? Werden Sie sich für eine Beendigung der Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner im Erbschaftssteuerecht einsetzen ?
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrte Frau Weiler,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Berücksichtigung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftssteuerreform. Für uns von Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist die volle Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe längst überfällig. Die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes unter unserer Regierungsbeteiligung war ein großer Erfolg. Die volle Gleichstellung mit der Ehe wurde jedoch durch die CDU/CSU- und FDP-regierten Bundesländer im Bundesrat verhindert.
Für uns gilt: Wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte haben. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2002 entschieden, dass der besondere Schutz der Ehe den Gesetzgeber nicht daran hindert gleiche Rechte und Pflichten für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu schaffen.
Gerade das in Ihrer Anfrage thematisierte Erbschaftssteuerrecht sieht für gleichgeschlechtliche Paare eine krasse Ungleichbehandlung im Vergleich zu Ehepartnern vor. Menschen die ein Leben lang füreinander sorgen, werden im Todesfall wie Fremde behandelt. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner übernehmen bereits die gleichen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen wie Eheleute. Das muss auch endlich steuerlich anerkannt werden.
Bei der anstehenden Reform der Erbschaftsteuer kämpfen wir deshalb für die volle Gleichstellung der Lebenspartnerschaft. Der Druck zeigt offenbar Wirkung. Bei den Eckpunkten zur Erbschaftsteuerreform, auf die sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geeinigt hat, werden eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zumindest teilweise berücksichtigt. So sollen sie den gleichen persönlichen Freibetrag wie Eheleute erhalten (500.000 €). Das ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig verbleiben Lebenspartnerschaften aber in der Steuerklasse III, in die ansonsten nur entfernt oder nicht verwandte Personen fallen.
Die CDU/CSU will augenscheinlich immer noch krampfhaft einen Abstand zur Ehe bewahren. Lebenspartnerschaften werden damit herabgewürdigt. Wir werden im Bundestag daher auf volle Gleichstellung dringen und mit aller Kraft weiter Druck auf die Regierungskoalition ausüben. Das Ziel ist volle Gleichstellung – nur das ist fair.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kurth